Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr

Bußgeldstelle

Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr

Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie das Halten oder Benutzen eines Mobiltelefons werden oft als Ordnungswidrigkeit im fließenden Verkehr festgestellt und mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.

Ein Blitzer, (c) Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer
Ein Blitzer © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer

Abgabe des Führerscheins
Führerscheine, die in amtliche Verwahrung gegeben werden sollen, können in den Briefkasten des Dienstgebäudes in der Kleyerstraße 86 eingeworfen werden. Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen an. Im Fall einer Zusendung per Post, beginnt der Fahrverbotsvollzug mit dem Tag des Posteingangs. Nach Ablauf des Fahrverbotes sendet Ihnen die Bußgeldstelle den Führerschein rechtzeitig per Post an die uns bekannte Meldeanschrift zurück.


Auto-Posing
Das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.


Fahrverbot
Ein Bußgeldbescheid, in dem neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten angeordnet wird, erlangt zwei Wochen nach seiner Zustellung Rechtskraft, falls zuvor kein Einspruch eingelegt wurde.

Schonfrist – Wirksamkeit eines Fahrverbots
Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot gegen den Betroffenen oder die Betroffene verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung nicht verhängt, so kann der oder die Betroffene eigenständig entscheiden, wann der Führerschein in Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.



Überweisung

Bankverbindung
Kontoinhaber: Ordnungsamt Frankfurt
IBAN: DE57 5001 0060 0283 722603
BIC: PBNKDEFF
Postbank Frankfurt

Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihr Aktenzeichen an.

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