Waffenverbotszone

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Sicherheit

Waffenverbotszone

Waffenverbotszone ab Juni 2024
Waffenverbotszone ab Juni 2024 © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadt Frankfurt am Main

Die Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel ist am 1. November 2023 in Kraft getreten und wurde am 1. Juni 2024 um das Gebäude des Hauptbahnhofs erweitert. Sie gilt von 20 Uhr bis 5 Uhr und wurde auf der Grundlage des Waffengesetzes verfügt. Rechtsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung ist Paragraph 42 Absatz 5 und 6 des Waffengesetzes, der die Erstreckung der Verbote auf Messer zulässt. Zuständig für den Erlass einer Waffenverbotszone ist der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main.

Die Waffenverbotszone umfasst, einschließlich des Bahnhofsgebäudes, das Gebiet des Viertels, das durch die Polizeistatistik von 2018 bis 2022 erfasst wurde. Die Zone ist grafisch oben zu sehen. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit und hilft dabei, Leben zu schützen.

Verboten sind alle Waffen, die bereits durch das Waffengesetz verboten sind sowie auch Messer mit einer Klingenlänge von 4 bis 12 Zentimeter. Diese können auch eingezogen werden. Das Mitführen von behördlich geprüften und mit Prüfsymbol versehenen Reizstoffsprühgeräten sowie das Mitführen von Tierabwehrspray (zur Verteidigung von Angriffen von Tieren) ist erlaubt. Pfefferspray ist durch das Waffengesetz verboten.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von restriktiven Maßnahmen sind sehr eng gesteckt. So muss sowohl die räumliche als auch die zeitliche Ausdehnung sehr klar und anhand der polizeilichen Statistik erkennbar sein, um auch gerichtsfest zu sein. Die Einführung der Waffenverbotszone erweitert nicht die Kontrollbefugnisse der Polizei. Die Einführung gibt der Polizei die Möglichkeit, Messer früher aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist unmittelbarer Opferschutz. Das Bahnhofsviertel ist ein erheblicher Kriminalitätsschwerpunkt, an dem sich viele Straftäter aufhalten. Durch die Einstufung als verrufener Ort (§ 18 Abs. 2 HSOG) sind bereits jetzt Kontrollen zur Identitätsfeststellung und die Durchsuchung von Personen ohne Anlass erlaubt.

 

Unter Waffenverbotszone im BahnhofsviertelInternal Link findet sich die Pressemitteilung vom 1. November 2023 zur Einführung der Waffenverbotszone. Die Pressemitteilung zur Erweiterung der Waffenverbotszone auf das Gebäude des Hauptbahnhofs vom 22. Mai 2024 findet sich hierInternal Link.