Hundesteuer

Hundesteuer

Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge

Hundesteuer

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken im Stadtgebiet Frankfurt am Main als örtliche Aufwandssteuer.

 

Steuergegenstand

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main.

Steuersatz

Die Steuer beträgt je Kalenderjahr für jeden Hund 102 €, für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 900 €.

Rechtsgrundlagen

- Gesetz über Kommunale Abgaben
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Bankverbindung

Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE06 5005 0201 0200 0771 80
BIC: HELADEF1822
(Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)

Häufig gestellte Fragen zur Hundesteuer der Stadt Frankfurt am Main

Wann ist der Hund anzumelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden.

Gibt es Ausnahmen?

Sollte eine bereits in Ihrem Haushalt befindliche Hündin Nachwuchs bekommen, so sind die Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden.

Wann ist der Hund abzumelden?

Endet die Hundehaltung in Frankfurt am Main, so ist dies dem Kassen- und Steueramt innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung anzuzeigen. Gleichzeitig ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Veräußerung des Hundes ist der Name und die Anschrift d. Erwerberin:Erwerbers mitzuteilen.

Wie und wo kann ich meinen Hund an- und abmelden?

Die Hundean- oder abmeldung kann schriftlich oder elektronisch über den vom Kassen- und Steueramt bereitgestellten Online-Service erfolgen.

Informationen zur Hundesteuermarke

Für jeden Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Frankfurt am Main bleibt, ausgegeben. Die Hunde sind mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Das Kassen- und Steueramt gibt alle fünf Jahre neue Hundesteuermarken aus. Die Dauer der Gültigkeit ist auf der Hundesteuermarke eingeprägt. Eine neue Steuermarke wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der aktuellen Hundesteuermarke zugesandt. Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.

Bei Verlust oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro beim Kassen- und Steueramt ausgehändigt. Die Abholung der Ersatzmarke ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

Alternativ ist es möglich, die Ersatzmarke nach Bezahlung einer Gebühr von 6 Euro mittels Banküberweisung per Post zu erhalten. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit einem der genannten Kontaktperson in Verbindung. Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.

Bitte beachten Sie: 

Halterinnen und Halter von sogenannten Kampfhunden und von Hunden, die aufgrund eines Beißvorfalls aktenkundig und damit als gefährlich eingestuft worden sind, benötigen eine Erlaubnis, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird! Diese müssen Sie vor der Anschaffung des Hundes persönlich oder schriftlich beim Ordnungsamt beantragen. Antrag auf Haltung gefährliche Hunde Internal Link

Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Telefon
Auskunft zur Hundesteuer, Spielapparatesteuer und zur Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Auskunft zum Tourismusbeitrag
Auskunft zur Zweitwohnungssteuer
E-Mail

Öffnungs- und Sprechzeiten

Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:

Mo - Do
07:30 - 16:00 Uhr
Fr
07:30 - 13:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor

S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache

Ihre Anreise:

Bus & Bahn External Link
Radroute External Link