Hundesteuer
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken im Stadtgebiet Frankfurt am Main als örtliche Aufwandssteuer.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken im Stadtgebiet Frankfurt am Main als örtliche Aufwandssteuer.
Für jeden Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Frankfurt am Main bleibt, ausgegeben. Die Hunde sind mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Das Kassen- und Steueramt gibt alle fünf Jahre neue Hundesteuermarken aus. Die Dauer der Gültigkeit ist auf der Hundesteuermarke eingeprägt. Eine neue Steuermarke wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der aktuellen Hundesteuermarke zugesandt. Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.
Bei Verlust oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro beim Kassen- und Steueramt ausgehändigt. Die Abholung der Ersatzmarke ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Alternativ ist es möglich, die Ersatzmarke nach Bezahlung einer Gebühr von 6 Euro mittels Banküberweisung per Post zu erhalten. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit einem der genannten Kontaktperson in Verbindung. Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.
Bitte beachten Sie:
Halterinnen und Halter von sogenannten Kampfhunden und von Hunden, die aufgrund eines Beißvorfalls aktenkundig und damit als gefährlich eingestuft worden sind, benötigen eine Erlaubnis, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird! Diese müssen Sie vor der Anschaffung des Hundes persönlich oder schriftlich beim Ordnungsamt beantragen. Antrag auf Haltung gefährliche Hunde Internal Link
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum
geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen
Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:
U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor
S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache
Ihre Anreise: