Spielapparatesteuer und Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandssteuer.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandssteuer.