Hundeabmeldung
Wann ist der Hund abzumelden?
Endet die Hundehaltung in Frankfurt am Main, so ist dies dem Kassen- und Steueramt innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung anzuzeigen. Gleichzeitig ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Im Falle der Veräußerung des Hundes ist der Name und die Anschrift des Erwerbers /der Erwerberin mitzuteilen.
Wie und wo kann ich meinen Hund abmelden?
Persönlich (oder mit Vollmacht und Personalausweis des/der Hundehalters/Hundehalterin) beim Kassen- und Steueramt.
Schriftlich beim Kassen- und Steueramt
Das entsprechende Abmeldeformular erhalten Sie in der rechten Spalte unter "Formulare".
Sollte die Hundesteuermarke verloren gegangen sein, so ist dies bei der Abmeldung des Hundes anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass bei gefährlichen Hunden die Abmeldung innerhalb einer Woche auch beim Ordnungsamt, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main anzuzeigen ist.
Bankverbindung für Hundesteuer: Frankfurter Sparkasse - IBAN: DE06500502010200077180 (Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)