Abbuchungsverfahren und Bankverbindungen
Wir benötigen hierfür von Ihnen lediglich eine schriftliche Ermächtigung, dass wir den fälligen Betrag von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen.
Für Sie entfallen durch die SEPA-Lastschrift
das eigene Überwachen von Zahlungsterminen,
das Ändern eines Dauerauftrags,
gegebenenfalls die Kosten für den Dauerauftrag,
die Folgen bei verspäteter Zahlung (vorausgesetzt, Ihr Konto ist gedeckt).
Für uns entfallen durch Ihre Teilnahme am Lastschriftverfahren
das Zuordnen Ihrer Überweisung,
langwierige Nachforschungen, wenn der Verwendungszweck nicht klar benannt ist.
Wir, das Kassen- und Steueramt, bieten Ihnen das sogenannte Basis-Lastschriftmandat an.
Für dieses Basis-Mandat benötigen wir von Ihnen:
Ihre IBAN (internationale Bankkontonummer = International Bank Account Number)
und Ihre BIC (internationale Bankleitzahl = Business Identifier Code)
Sie brauchen jetzt nur noch den bereits als PDF-Dokument vorbereiteten Vordruck mit Ihren persönlichen Angaben auszufüllen, auszudrucken und mit Ihrer Unterschrift versehen, spätestens drei Wochen vor der ersten Abbuchung an die angegebene Anschrift zu übersenden.
Mehr Infos zum Thema SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie auch bei Ihrer Bank oder Sparkasse sowie online im Internet unter diesem LinkExternal Link.