Vollstreckung und Geldforderungen
Das Sachgebiet Vollstreckung nimmt im Auftrag des Magistrats die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main wahr. Der Vollstreckungsstelle obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Frankfurt am Main sowie anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keine eigene Vollstreckungsstelle unterhalten (u.a. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Hessischer Rundfunk). Im Rahmen der Amtshilfe ist sie auch für andere Kommunen und Landkreise tätig.
Allgemeine Informationen
Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung
· von Kontoguthaben,
· von Arbeitslohn,
· von beweglichen Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen
· sowie von anderen verwertbaren Rechten.
Ziel ist die Realisierung von Forderungen, die trotz einer Mahnung nicht gezahlt wurden.
Vollstreckungsmaßnahmen in der Wohnung bzw. Betriebsstätte der Zahlungspflichtigen werden im Stadtgebiet von Frankfurt am Main durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt.
Die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) nach § 27 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz kann durch die Vollstreckungsstelle selbst oder die Gerichtsvollzieherin bzw. den Gerichtsvollzieher abgenommen werden.
Für Vollstreckungsmaßnahmen werden auf gesetzlicher Grundlage Gebühren erhoben. Zudem hat die/der Pflichtige der Vollstreckungsbehörde auch deren Auslagen zu erstatten.
Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Bitte überweisen Sie die Forderung unter Angabe des Buchungszeichens auf folgendes Konto des Kassen- und Steueramtes der Stadt Frankfurt am Main bei der Frankfurter Sparkasse 1822:
IBAN: DE75 5005 0201 0200 2510 23
BIC: HELADEF1822
Das Buchungszeichen können Sie der Zahlungsaufforderung entnehmen.
Die Vollziehungsbeamten im Außendienst unterhalten eigene Bankkonten. Die Kontodaten finden Sie auf der Zahlungsaufforderung des Vollziehungsbeamten.
Barzahlungen sind nur an die Vollziehungsbeamten möglich. Das Kassen- und Steueramt unterhält keine Barkasse.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe?
Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson. Sollte Ihnen die zuständige Person nicht bekannt sein, wählen Sie bitte unsere Hotline (069) 212 – 4 41 12.