Denkmalbeirat
Mitglied des Denkmalbeirates ist je ein Vertreter der Fachrichtungen Architektur, Geschichte, Kunstgeschichte, Städtebau und Vorgeschichte. Die Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je einen Vertreter mit beratender Stimme. Der Städtische Denkmalpfleger und sein Vertreter nehmen an den Sitzungen des Denkmalbeirates teil, ebenso ein Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.