Denkmalbeirat
Der Magistrat hat in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde einen
Denkmalbeirat berufen (§ 3 (3) HDSchG). Er unterstützt die
Denkmalpflege, hinterfragt aber auch kritische Entscheidungen des
Magistrats als Untere Denkmalschutzbehörde, besonders bei einem Dissens
mit der Denkmalfachbehörde oder anderslautender Beratung durch das
Fachamt. Gleichzeitig wacht der Denkmalbeirat über den Erhalt und die
Pflege von Kulturdenkmälern und fördert die Bereitschaft zur
Denkmalpflege durch Öffentlichkeitsarbeit. Er wählt jährlich ein
Kulturdenkmal in Frankfurt am Main zum Denkmal des Jahres oder prämiert
eine Grabpatin / einen Grabpaten des Jahres für besondere Leistungen
beim Erhalt denkmalgeschützter Grabstätten.
Mitglied des Denkmalbeirates ist je ein Vertreter der Fachrichtungen
Architektur, Geschichte, Kunstgeschichte, Städtebau und Vorgeschichte.
Die Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer einer Wahlperiode
berufen. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien
entsenden je einen Vertreter mit beratender Stimme. Der Städtische
Denkmalpfleger und sein Vertreter nehmen an den Sitzungen des
Denkmalbeirates teil, ebenso ein Vertreter des Landesamtes für
Denkmalpflege Hessen.