Erschließungsbeitrag
Zur Deckung Ihres anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Frankfurt am Main einen Erschließungsbeitrag nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Frankfurt am Main.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, um Ihnen einen unverbindlichen und kompakten Überblick rund um das Thema „Erschließungsbeitrag“ zu ermöglichen. Für weitergehende Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne können Sie mit uns per E-Mail Kontakt aufnehmen unter der Adresse info21.amt66@stadt-frankfurt.de. Ihre fachkundigen Ansprechpartner/innen finden Sie unter „Erschließungsrecht“ im Eintrag "Wer sind Ihre Ansprechpartner/innen (mit Kontaktdaten)?".Internal Link