Erschließungsbeitrag
Zur
Deckung Ihres anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwandes für die erstmalige
Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Frankfurt am Main einen
Erschließungsbeitrag nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Frankfurt am Main.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, um
Ihnen einen unverbindlichen und kompakten Überblick rund um das Thema
„Erschließungsbeitrag“ zu ermöglichen. Für weitergehende Auskünfte stehen wir
Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Ihre fachkundigen Ansprechpartner/innen
finden Sie unter „Erschließungsrecht“ im Eintrag "Wer sind Ihre Ansprechpartner/innen (mit Kontaktdaten)?".Internal Link