Was bedeutet Erschließung?
Das Amt für Straßenbau und Erschließung schafft durch die Erschließung eines Baugebietes alle Voraussetzungen zur Umsetzungen von privaten und öffentlichen Bebauungsabsichten.
Hierbei stellt das Amt für Straßenbau und Erschließung alle zur Erreichbarkeit des Baugrundstückes erforderlichen Straßen, Wege und Plätze her und koordiniert die Herstellung der Entwässerungsanlage, des öffentlichen Grüns sowie alle zur Versorgung eines Baugrundstücks erforderlichen Maßnahmen (zum Beispiel Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation).
Durch die Erschließung wird die Schaffung von Wohnraum und der Infrastruktureinrichtungen in einem Baugebiet ermöglicht.
Weiterhin ist das Amt für Straßenbau und Erschließung Ansprechpartner bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben in allen Fragen der gesicherten Erschließung in den Baugenehmigungsverfahren.
Ausführliche Informationen haben wir für Sie in den Themenblöcken „Erschließungsrecht“ und „Erschließungsbeitrag“ zusammengestellt.