Der Ablauf von Wahlen sowie die Wahlberechtigung und Wählbarkeit sind in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt. Bei der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) und der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) muss zwischen den allgemeinen Kommunalwahlen (also der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte) und der Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) unterschieden werden.
Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), Stand 1. April 2025