Informationen für Wahlvorschlagsträger

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl (KAV)

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Das Aufstellen und Einreichen von Wahlvorschlägen ist an wahlrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bei dem Aufstellen der Wahlvorschläge ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit notwendig. Nur wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag zugelassen werden. Nach Bestimmung des Wahltages fordert der Wahlleiter der Stadt Frankfurt am Main durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Den vollständigen Text dieser Bekanntmachung finden Sie als PDF-Datei zum Download am Ende der Seite. Neben der öffentlichen Bekanntmachung verweisen wir im Übrigen auf die einschlägigen rechtlichen Grundlagen.

Um den Prozess des Aufstellens und Einreichens von Wahlvorschlägen komprimiert zu erläutern, haben wir Hinweise zum Einreichen von Wahlvorschlägen zusammengestellt. Diese Informationen stellen wir ebenfalls am Ende der Seite als PDF-Datei zum Download.

Wahlvorschläge können nur von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber gibt es bei Kommunalwahlen nicht. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.

Wählbar für die Stadtverordnetenwahl und die Ortsbeiratswahl ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet,
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben; entsprechendes gilt für den Ortsbezirk.

 

Wählbar für die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) ist, wer am Wahltag:

  • ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit innehat,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet und
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Wählbar für die KAV sind zudem auch Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, wenn sie:

  • diese Rechtsstellung als ausländischer Einwohnerin oder Einwohner im Inland erworben haben oder
  • zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Für diesen Personenkreis ist beim Einreichen der Wahlvorschläge eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde beizufügen bzw. bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in geeigneter Weise der Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit glaubhaft zu machen.


Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und die Wahl der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) bildet das gesamte Stadtgebiet Frankfurt am Main den Wahlkreis. Für die Wahl der 16 Ortsbeiräte der jeweilige Ortsbezirk.

Anzahl der der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sowie Zugehörigkeit der Stadtteile zu den Ortsbezirken
 Wahl der Stadtverordnetenversammlung: 93 Mitglieder
 Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung: 37 Mitglieder
 

Ortsbezirk

Bezeichnung / Mitglieder zugehörige Stadtteile
(in alphabetischer Reihenfolge)
1 Innenstadt I
19 Mitglieder
Altstadt, Bahnhofsviertel, Gallus, Gutleutviertel, Innenstadt
2 Innenstadt II
19 Mitglieder
Bockenheim (ohne Stadtbezirk 343), Westend-Nord, Westend-Süd
3 Innenstadt III
19 Mitglieder
Nordend-Ost, Nordend-West
4 Bornheim/Ostend
19 Mitglieder
Bornheim, Ostend
5 Süd
19 Mitglieder
Flughafen, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd
6 West
19 Mitglieder
Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim
7 Mitte-West
19 Mitglieder
Bockenheim (nur Stadtbezirk 343), Hausen, Praunheim (ohne Stadtbezirk 426), Rödelheim 
8 Nord-West
19 Mitglieder
Heddernheim, Niederursel, Praunheim (nur Stadtbezirk 426)
9 Mitte-Nord
19 Mitglieder
Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim, 
10 Nord-Ost
19 Mitglieder
Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim,
11 Ost
19 Mitglieder
Fechenheim, Riederwald, Seckbach
12 Kalbach/Riedberg
19 Mitglieder
Kalbach-Riedberg
13 Nieder-Erlenbach
9 Mitglieder
Nieder-Erlenbach
14 Harheim
9 Mitglieder
Harheim
15 Nieder-Eschbach
19 Mitglieder
Nieder-Eschbach
16 Bergen-Enkheim
19 Mitglieder
Bergen-Enkheim
 

Weitere Informationen zu den Gebietsabgrenzungen sind auf der Seite mit Allgemeinen InformationenInternal Link zu finden.

Für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Einreichung der Wahlvorschläge werden amtliche Formulare zur Verfügung gestellt. Alle Formulare sind in der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Zeil 3 (3.OG), 60313 Frankfurt am Main oder am Ende der Seite als Download kostenfrei erhältlich.

Bevor Sie mit den Vorbereitungen für Ihren Wahlvorschlag beginnen, beraten wir Sie gerne in einem Gespräch über die formellen Voraussetzungen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen. Dazu nehmen Sie bitte unter (069) 212 - 40 400 Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Die Wahlvorschläge sind (mit allen Anlagen) spätestens am 5. Januar 2026 (69. Tag vor dem Wahltag) bis 18:00 Uhr schriftlich im Original bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters (Wahlamt), Zeil 3 (3. OG), 60313 Frankfurt am Main einzureichen (§ 13 Abs. 1 KWG). Das Einreichen per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig. Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jedem Wahlvorschlag sind als Anlage beizufügen:

  • Zustimmungserklärungen aller Bewerberinnen und Bewerber,
  • Wählbarkeitsbescheinigungen für alle Bewerberinnen und Bewerber,
  • die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt worden sind und
  • falls notwendig, Unterstützungsunterschriften mit Bestätigung des Wahlrechts in der erforderlichen Anzahl

 

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können noch Mängel behoben werden, daher sollten die Unterlagen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Erfahrungsgemäß bleibt an den letzten Tagen vor dem Fristende nur wenig Zeit für Mängelbeseitigungen.

 Fristen / Termine
Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr
(69. Tag vor der Wahl) 
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge 
Freitag, 16.01.2026
(58. Tag vor der Wahl)
Zulassungssitzung des Wahlausschusses
Montag, 26.01.2026
(48. Tag vor der Wahl)
Spätester Zeitpunkt der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge