Informationen über die Stadtverordnetenversammlung
Bei den Kommunalwahlen wird diese von den Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Fülle von Aufgaben. Unter anderem wählt sie den Magistrat - mit Ausnahme der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters - und kontrolliert die Führung der Stadtverwaltung.
Darüber hinaus beschließt sie über den Haushalt, erlässt spezielle Satzungen - beispielsweise über die Erhebung städtischer Steuern bzw. Gebühren oder zu Bebauungsplänen. Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie eine Vielzahl von Einzelentscheidungen. Dazu tagt sie einmal im Monat im Plenum, der Vollversammlung der Stadtverordneten.
Diese Plenarsitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden von der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher, geleitet. Vorbereitet werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in den Beratungen der Fachausschüsse.