Mitglieder

Mitglieder

Stadtverordnetenversammlung

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind die sogenannten Stadtverordneten. Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Nach der Geschäftsordnung bedarf es zur Gründung einer Fraktion eines Zusammenschlusses von mindestens drei Stadtverordneten.

Die Stadtverordneten bereiten ihre parlamentarische Arbeit innerhalb ihrer Fraktion oder Partei vor und fällen in vorangegangen Diskussionen die Entscheidung darüber, wie sich in den Abstimmungen über Vorlagen verhalten. Stadtverordnete können jedes kommunale Thema aufgreifen und hierzu Anträge in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen stellen. Darüber hinaus haben die Stadtverordneten die Möglichkeit, dem Magistrat schriftlich oder mündlich Fragen zu stellen.

Auf den nachfolgenden Seiten stellen sich Ihnen die 93 Stadtverordneten der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung nach Fraktions- oder Parteizugehörigkeit in ihren Biografien vor.