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Ortsbeiräte

Informationen über die Ortsbeiräte

In Hessen können die Städte und Gemeinden auf Beschluss der Gemeindevertretung (in Frankfurt heißt die Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung) Ortsbezirke bilden.
Von diesem Recht hat die Stadtverordnetenversammlung Gebrauch gemacht und 1972 erstmals 15 Ortsbezirke eingerichtet. Im Jahr 1977 folgte mit der Eingemeindung Bergen-Enkheims der 16. Ortsbezirk.

Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den einzelnen Ortsbezirken liegt zwischen 4.000 und über 120.000.

Die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Ortsbezirks wählen alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen neben den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung auch ihren Ortsbeirat.

Die 16 Frankfurter Ortsbeiräte mit ihren 284 ehrenamtlichen Mitgliedern haben je nach Einwohnerzahl neun oder – bei mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – 19 Mitglieder.

Die „Stadtteilparlamente“ üben eine Mittlerrolle zwischen der Bevölkerung in den Stadtteilen und der Stadtverordnetenversammlung aus. Dabei bringen sie ihre genauen Kenntnisse der Probleme vor Ort ein und sind zugleich näher an der Bevölkerung. Grundsätzlich müssen sie daher zu allen Fragen, die den Ortsbezirk betreffen, von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat gehört werden, insbesondere aber vor der Verabschiedung des städtischen Etats. Des Weiteren haben sie das Recht, zu allen örtlichen Angelegenheiten Vorschläge an Stadtverordnetenversammlung und Magistrat zu richten.

Die Stadtverordnetenversammlung hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Ortsbeiräten eigene Kompetenzen zur endgültigen Beschlussfassung zu übertragen. So können die Ortsbeiräte beispielsweise in den Bereichen Verkehrsberuhigung, Grünpolitik und bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen.

Darüber hinaus steht jedem Ortsbeirat für Verschönerungs-, Gestaltungs- und Instandsetzungsvorhaben im Rahmen der ihm von der Stadtverordnetenversammlung übertragenen Entscheidungsbefugnisse in den Ortsbezirken ein eigenes Ortsbeirats-Budget zur Verfügung, dessen Höhe sich auf 0,50 Euro pro Einwohnerin beziehungsweise Einwohner bemisst.
Jeder Ortsbeirat kann über seine Mittel selbst verfügen und den Magistrat mit einem Ortsbeiratsbudget-Beschluss beauftragen, Maßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Kataloges im Ortsbezirk umzusetzen.

Die Ortsbeiräte tagen in der Regel einmal im Monat. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und beginnen meist mit einer Fragestunde, zu der die Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen sind, sich mit ihren Problemen, Wünschen oder Anregungen direkt an „ihre“ Ortsbeiratsmitglieder zu wenden.

Karte Ortsbeiräte 1 bis 16
© Stadt Frankfurt am Main

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