Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
Bitte beachten Sie die derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2.Internal Link
Eine Meldebescheinigung ist eine
gesiegelte und unterschriebene Bescheinigung über die im Melderegister
gespeicherten Daten einer aktuell oder ehemals in Frankfurt am Main gemeldeten
Person.
Hiermit können Sie gegenüber
Dritten die über Ihre Person im Melderegister gespeicherten Daten nachweisen
(z.B. aktuelle Adresse).
Es wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung
unterschieden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält weitere, im Melderegister gespeicherte Daten (z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit/en, Religionszugehörigkeit, frühere Anschriften mit Ein- und Auszugsdatum sowie Ehegatten, Kinder und gesetzliche Vertreter inklusive deren Anschriften).
Der Antrag auf eine
Meldebescheinigung ist an keine Form gebunden. Sie können eine
Meldebescheinigung schriftlich (Fax, E-Mail, Brief) oder persönlich in unseren
Bürgerämtern stellen.
1)
Persönliche Vorsprache
Sie weisen sich in einem unserer
Bürgerämter unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments aus und erhalten die
Meldebescheinigung sofort nach erfolgter Bezahlung.
2)
Schriftliche Antragstellung
Sie schicken uns einen
schriftlichen Antrag und überweisen die Gebühren in Höhe von 9,00 € auf
folgendes Konto:
IBAN: DE15 5001 0060 0000 1036 04
BIC: PBNKDEFF
Als Verwendungszweck geben Sie
bitte an: Meldebescheinigung - Name,
Vorname
Nach erfolgtem Zahlungseingang
schicken wir die Meldebescheinigung an Ihre Meldeanschrift. Zur Beschleunigung
des Verfahrens können Sie uns vorab einen Überweisungsbeleg zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen
aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail oder Fax übermittelt werden
dürfen.
Die postalische Zustellung der
Meldebescheinigung dauert in der Regel mehrere Tage.
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Meldebescheinigungen können nur für
aktuell oder ehemals in Frankfurt am Main gemeldete Personen ausgestellt
werden.
Sie können Meldebescheinigungen für
sich als auch für im eigenen Haushalt gemeldete Ehe-/Lebenspartner und eigene minderjährige
Kinder beantragen.
Ebenso können Sie im Rahmen einer
persönlichen Vorsprache in unseren Bürgerämtern für dritte Personen eine
Meldebescheinigung beantragen, wenn eine schriftliche Vollmacht und ein
gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Das eigene Ausweisdokument muss
ebenfalls vorgelegt werden.
Persönliche Antragstellung: Ausweisdokument, ggf. Nachweis für eine Gebührenbefreiung (siehe "Welche Gebühren fallen an?")
Schriftliche Antragstellung: Kopie
des Ausweisdokuments, ggf. Überweisungsbeleg, ggf. Nachweis für eine Gebührenbefreiung (siehe „Welche Gebühren fallen an?“)
Eine Meldebescheinigung kostet 9,00
€.
Eine Gebührenbefreiung ist möglich,
wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B.
Sozialhilfe, Kindergeld, ALG, ALG II, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt
wird. Hierfür muss grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt werden (z.B. Schreiben
des Jobcenters).
Meldebescheinigungen, die zur
Vorlage bei einer Behörde im Ausland bestimmt sind, bedürfen in der Regel einer
Überbeglaubigung. Sollten Sie wissen, dass Sie die Meldebescheinigung für eine
ausländische Stelle benötigen, so teilen Sie uns dies bitte im Rahmen der
Antragstellung mit.
Für weitere Informationen verweisen
wir auf den Internetauftritt des Regierungspräsidiums DarmstadtExternal Link.