Wenn Sie eine Wohnung in Frankfurt am Main beziehen, müssen Sie sich nach Ihrem Einzug grundsätzlich persönlich anmelden.
Alternativ können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Neben den unten genannten Unterlagen bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt. Abweichend davon können Sie der/dem Bevollmächtigten ein Anmeldeformular (pdf , 638KB)Download Link mitgeben, das Sie vorher ausgefüllt und unterschrieben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter Umständen trotzdem ein persönlicher Besuch des Bürgeramtes notwendig sein kann.
Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.
Hinweise: