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Amt für Wohnungswesen

Steigende Energiepreise – steigende Vorauszahlungen für Betriebskosten?

16.11.2022

Die Energiepreise steigen. Das ist Fakt und hinreichend bekannt. Weniger bekannt ist vermutlich, dass Vermieter:innen das nicht zum Anlass nehmen können, die monatlichen Vorauszahlungen pauschal zu erhöhen. Wir informieren Sie daher in Kürze zur Rechtslage.

PAUSCHALE ERHÖHUNGEN NICHT ZULÄSSIG!

Wenn eine aktuelle Betriebskostenabrechnung vorliegt, können Vermieter:innen aber auch Mieter:innen die Vorauszahlung angemessen anpassen. Das müssen sie in Textform – z.B. per E-Mail – erklären. Wenn bei einer Abrechnung Mieter:innen eine Nachzahlung leisten müssen, ist in der Regel eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen um 1/12 des Nachzahlungsbetrags angemessen. Ein pauschaler „Sicherheitszuschlag“ ist nicht zulässig. Konkrete Preissteigerungen können aber eine Anpassung rechtfertigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 294/10). 

 

Wenn die Vorauszahlung aufgrund einer Abrechnung bereits angepasst wurde, ist eine weitere Anpassung grundsätzlich ausgeschlossen.

 

LEGEN SIE GELD ZURÜCK!

 

Unter den aktuellen Bedingungen steigender Energiepreise empfehlen wir jedoch, dass Mieter:innen Geld zurücklegen, um möglicherweise hohe Nachzahlungen im Folgejahr bezahlen zu können. 

LASSEN SIE SICH BERATEN!

Den meisten Mietenden liegt wahrscheinlich die Abrechnung für das Jahr 2021 bereits vor. Prüfen Sie Ihre Abrechnung und eine damit gegebenenfalls verbundene Erhöhung der Vorauszahlungen.

 

Wenn Sie Mitglied in einem MieterschutzvereinExternal Link sind, können Sie sich dort beraten und ggf. vertreten lassen. Im Streitfall kann auch eine private Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.

 

Rat finden Sie auch bei der Mietrechtlichen BeratungInternal Link der Stadt Frankfurt am Main. Einen Termin können Sie Montag bis Freitag unter der Rufnummer 069 212 400 46 vereinbaren. Telefonisch beraten wir Sie montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 069 212 347 11.

 

Ein Infoblatt zur Betriebskostenabrechnung finden Sie unten auf dieser Seite. Von der Wohnungsaufsicht Internal Linkfinden Sie dort auch ein Infoblatt zum Thema „Sparsames Heizen". Die Stabsstelle MieterschutzInternal Link hat zudem das Infoblatt mit dem Titel „Nachzahlung zu hoch?“ zur Verfügung gestellt.

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