Verwendung der Stellplatzablösemittel

Verwendung der Stellplatzablösemittel

Stellplatzablöse

Verwendung der Stellplatzablösemittel

 

Allgemeine Informationen

Die meisten kommunalen Infrastrukturmaßnahmen werden anteilig von Bund und Land gefördert. Den verbleibenden Rest decken in vielen Fällen u.a. Mittel aus der Stellplatzablöse, die so zu einem wichtigen Baustein bei der Finanzierung werden.

Die Stellplatzablösemittel werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Stellplatz- und der Stellplatzeinschränkungssatzung festgesetzt. Ansprechpartner für alle Fragen in Zusammenhang mit der Bemessung der Stellplatzablösemittel ist die Bauaufsicht.

 

 
Rechtliche Grundlage

Die Grundlage für die Verwendung der Mittel liefert § 52 Absatz 3 der Hessischen Bauordnung. Gefördert werden:

  • der Neubau und
  • die Unterhaltung von Anlagen des ruhenden Verkehrs, wie Parkplätze und Garagen, sowie
  • der Neubau von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und
  • des Radverkehrs.

Das Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung trägt die Verantwortung dafür, dass die Mittel ordnungsgemäß zugeteilt und anschließend auch entsprechend verwendet werden.

 

Geförderte Maßnahmen

Konkret wurden in der Vergangenheit unter anderem folgende Maßnahmen aus Stellplatzablösemitteln mitfinanziert:

  • die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 nach Neu-Isenburg,
  • die Aufzugsnachrüstungen an verschiedenen U-Bahnhaltestellen und der S-Bahnstation Taunusanlage,
  • der Neubau der Quartiersgaragen "Glauburgschule" im Nordend und „Rosengärtchen“ in Bornheim,
  • der Neubau der Straßenbahnlinie 18 und der U-Bahn in Richtung Riedberg und
  • der Neubau verschiedener Radrouten im Stadtgebiet.

Details zu einzelnen Projekten finden Sie rechts unter Projektsteckbriefe.

Künftige Projekte

Für die kommenden Jahre sind Mittel für folgende Vorhaben vorgesehen:

  • den barrierefreien Umbau weiterer Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnhaltestellen,
  • die Verlängerung der U5 ins Europaviertel sowie
  • den Neubau verschiedener Radrouten und Lückenschlüsse im Radwegenetz.

Über die Einnahmen und die Verwendung der Mittel erstattet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung unter dem Titel Verwendung der Stellplatzablösemittel jährlich Bericht.


 

 

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