Straßenlärm

Straßenlärm

Lärmbelästigung

Straßenlärm

Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht.

Autos im Stau auf der Autobahn
Autos im Stau auf der Autobahn © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Thaut Images AdobeStock

Als Straßenverkehrslärm wird der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen bezeichnet. Fahrzeuglärm auf Parkplätzen, Privat- oder Werksgelände zählt nicht dazu.
Die Lärmbelastung wird von vielen Faktoren bestimmt. Bei geringen Geschwindigkeiten bis ca. 30 km/h bestimmt das Motorengeräusch die Lärmwahrnehmung. Bei höherer Geschwindigkeit ist das Abrollgeräusch der Reifen auf der Fahrbahn relevant.
Zwar werden Motor- und Abrollgeräusche durch technische Maßnahmen immer weiter reduziert, gleichzeitig nimmt die Zahl der Kraftfahrzeuge ständig zu.
Daher ist eine Verminderung des Straßenverkehrslärms nicht durch eine einzelne Maßnahme möglich.
Technische Entwicklungen (leise Motoren und Reifen, Flüsterasphalt) und organisatorische Maßnahmen (Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Ausbau der Radwege, Tempolimits) müssen aufeinander abgestimmt werden.

 

Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird die Geräuschbelastung entlang der Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre berechnet und als Lärmkarte dargestellt. Für bestehende Straßen gibt es jedoch keine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm und keinen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung. Lediglich beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung einer Straße sind in der Verkehrslärmschutzverordnung Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgelegt.


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