Vom Umgang mit Frankfurts grünen Oasen
Grünanlagensatzung
Die Frankfurter Grünanlagensatzung regelt den Umgang mit den grünen Oasen der Stadt. Wie ein wenig Rücksicht alles einfacher macht, erfahren Sie hier.
Was geht und was geht nicht in öffentlichen Grünanlagen ?
In der Grünanlagensatzung geht es auf 12 Seiten um die grünen Rückzugsorte der Frankfurterinnen und Frankfurter und um ihren Umgang mit dem Grün vor ihrer Haustür. Erlaubt ist im Wesentlichen alles, was andere Parkbesucherinnen und -besucher, Pflanzen oder Tiere nicht stört, gefährdet oder schädigt. Die Satzung regelt von A wie Abfall und Z wie Zelten alles, was in öffentlichen Grünanlagen nur mit Genehmigung oder überhaupt nicht erlaubt ist und deshalb eine Ordnungswidrigkeit ist. Alle Flächen, für die die Grünanlagensatzung gilt, sind in einem Übersichtsplan unten auf dieser Seite dargestellt und in einer Liste zusammengefasst, die Sie unten auf der Seite herunterladen können.
Die aktuelle Grünanlagensatzung ist seit dem 10. Mai 2018 in Kraft.