Grünanlagen in Frankfurt
Wie grün eine Stadt ist, entscheidet mit darüber, wie gut es sich in ihr leben lässt.
Wer in Frankfurt wohnt, hat Glück. Öffentliches Grün findet sich hier fast vor jeder Haustür: Parks, Waldspielparks, Kinderspiel- und Bolzplätze/-wiesen, Rollsportanlagen, Fitnessanlagen, Wasserspielanlagen, Spielwiesen sowie Spielparks in den Stadtteilen, die Wallanlagen rund um die Innenstadt und natürlich die beiden Mainufer. Insgesamt verfügt Frankfurt über 1.360 Hektar öffentliche Grünanlagen. Hier können Sie mitten in der Stadt durchatmen und entspannen, spazieren gehen, laufen oder Rad fahren. Hier kann man unter Menschen sein oder lieber nur zu zweit
oder ganz beschaulich auch allein. Damit dies ohne Gefahr und möglichst ungestört möglich ist, regelt die Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main das grüne Miteinander von Mensch und Natur.
Was geht und was geht nicht in öffentlichen Grünanlagen?
In der Grünanlagensatzung geht es auf 12 Seiten um die grünen Rückzugsorte der Frankfurterinnen und Frankfurter und um ihren Umgang mit dem Grün vor ihrer Haustür. Erlaubt ist im Wesentlichen alles, was andere Parkbesucherinnen und -besucher, Pflanzen oder Tiere nicht stört, gefährdet oder schädigt. Die Satzung regelt von A wie Abfall und Z wie Zelten alles, was in öffentlichen Grünanlagen nur mit Genehmigung oder überhaupt nicht erlaubt ist und deshalb eine Ordnungswidrigkeit ist. Alle Flächen, für die die Grünanlagensatzung gilt, sind in einem Übersichtsplan unten auf dieser Seite dargestellt und in einer Liste zusammengefasst, die Sie unten auf der Seite herunterladen können.
Die aktuelle Grünanlagensatzung ist seit dem 10. Mai 2018 in Kraft.