Planungshilfe für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum
Und plötzlich steht ein Baum im Weg? Binden Sie das Grünflächenamt frühzeitig mit ein!
Damit Sie Bäume nicht erst bemerken, wenn es zu spät ist, wenden Sie sich bei Bauvorhaben im öffentlichen Raum rechtzeitig an das Grünflächenamt. Am besten noch während der Planungsphase, idealerweise ein Jahr vor Beginn der Bautätigkeit.
Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dann frühzeitig die Lage der Baustellenzufahrt, die Dimension der Baugrube oder den Verlauf von Leitungstrassen ab. Das bewahrt vorhandene Bäume vor Schaden und stellt einen effektiveren Bauablauf sicher.
Immer erst Rücksprache
Wird es durch unvorhergesehene Schwierigkeiten eng für die Bäume auf Ihrer Baustelle, sprechen Sie mit uns, bevor Sie handeln. Gemeinsam legen wir dann für jede Situation im öffentlichen Raum die sinnvollste Schutzmaßnahme fest.
Das unsichtbare Problem:
Spätfolgen zeigen sich erst Jahre
später
Baustellen, Straßenbauarbeiten, Rohrverlegung –
Stadtbäume sind vielen Gefahren ausgesetzt. Viele der Beschädigungen, die
vielleicht auf den ersten Blick folgenlos scheinen, ziehen ernste Probleme nach
sich. Mangelnde Standsicherheit, z. B. aufgrund von Wurzelbeschädigungen, wird
als Spätfolge teilweise erst Jahre später sichtbar.
Übrigens: Im städtischen Baumkataster sind alle Bäume
dokumentiert. Durch regelmäßige Kontrollen werden Schäden und deren Verursacher
erfasst.
Achtung: Der Verursacher haftet für Schäden an
Bäumen und muss die Kosten für die Sanierung, das Fällen oder eine Neupflanzung
übernehmen.
Schutz vor Wurzeldurchtrennung
Wurzeln, die dicker als drei Zentimeter sind,
dürfen beim Ausheben von Gräben oder Baugruben ohne vorherige Rücksprache mit
dem Grünflächenamt nicht durchtrennt werden. Kleinere durchtrennte Wurzeln
müssen mit wundheilenden Stoffen behandelt werden.
Ist abzusehen, dass
Wurzeln über einen längeren Zeitraum freiliegen werden, ist nach Absprache mit
dem Grünflächenamt ein Wurzelvorhang herzustellen.
Generell gilt: Im Wurzelbereich darf nicht gegraben werden. Ist es in Einzelfällen nicht zu verhindern, darf nur von Hand ausgehoben werden und nicht näher als 2,50 Meter an den Stamm heran.
Schutz vor
Bodenbewegung
Damit den Wurzeln die Luftzufuhr nicht zugeschüttet
wird, darf im Wurzelbereich keine zusätzliche Erde aufgetragen werden. Um
Wurzeln nicht freizulegen und sie so eventuell zu beschädigen, darf auch keine
Erde angetragen werden
Der Wurzelbereich braucht besonderen Schutz
Von gesunden Wurzeln hängen Wachstum und Stärke eines jeden Baumes
ab. Der sensible Bereich unter der Krone bedarf daher besonderer
Aufmerksamkeit.
Schutz vor Bodenverdichtung und
-versiegelung
Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie
atmen und Nährstoffe aufnehmen können, gilt:
Im Wurzelbereich dürfen keine
Fahrzeuge fahren, keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein
Baumaterial, Schüttgut oder Abfall gelagert werden.
Die Erde darf nicht
durch Bodenbeläge versiegelt werden.
Schutz vor chemischer
Verunreinigung
Die Erde unter der Krone darf nicht durch
Treibstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen, Farben, Zement oder andere Bindemittel
verschmutzt werden.
Das heißt, boden- oder grundwasserschädigende Stoffe
dürfen im Wurzelbereich nicht gelagert werden.
Kronenrückschnitt und Fällungen
Wollen Sie die Krone eines Baumes zurückschneiden, dürfen Sie dies
nur unter der Fachaufsicht des Grünflächenamtes tun. Bei Bäumen mit einem
Stammumfang größer als 60 cm muss für die Fällung ein Stadtverordnetenbeschluss
vorliegen.
Hinweis: Bäume außerhalb von öffentlichen Grünanlagen,
Friedhöfen und öffentlichem Straßenraum unterliegen der Baumschutzsatzung der
Stadt Frankfurt. Zuständig ist hier die Untere Naturschutzbehörde,
Telefonnummer 069-212-44344.
Sonderfall: Artenschutz bei
Bäumen
Ist es unvermeidbar einen Baum zu fällen oder
zurückzuschneiden, muss zuvor stets untersucht werden, ob er als
„Fortpflanzungs- und Ruhestätte“ für geschützte Tierarten dient (§ 44
Bundesnaturschutzgesetz). Weist ein Baum Spalten, Höhlen, Nester auf oder gibt
es andere Hinweise auf im Baum lebende Tiere, die durch die Maßnahme betroffen
sein können, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über das weitere
Vorgehen. Dies gilt auch, wenn der Baum aus sicherheitstechnischen Gründen
gefällt werden muss.
Nehmen Sie in solchen Fällen direkten
Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf und unterrichten Sie
zeitgleich das Grünflächenamt.
Optimal: der feststehende Sicherheitszaun
Rundum-Schutz für Wurzeln, Stamm und
Krone
Um zu verhindern, dass Fahrzeuge, Baumaschinen oder
Kranausleger den Stamm verletzen, die Rinde aufreißen oder Äste abbrechen, ist
die beste Lösung für jeden Baum ein Rundum-Sicherheitszaun.
Der
Sicherheitszaun muss mindestens 1,80 Meter hoch, unverrückbar und fest
eingegraben sein. Er muss den gesamten Wurzelbereich, d. h. den Bodenbereich
unter der Krone, umschließen – zuzüglich 1,50 Meter nach allen
Seiten.
Zum Schutz der Krone dürfen auch Kabel, Beleuchtungen
oder Banner nicht in Bäumen aufgehängt werden.
Ist es für den
Schutzzaun auf der Baustelle zu eng, muss das Grünflächenamt umgehend informiert
werden, um andere Schutzmaßnahmen festlegen zu können.
Merkblatt zum Baumschutz im öffentlichen Raum
Die Informationen dieser Seite finden Sie auch anschaulich
erläutert und illustriert in unserem Faltblatt `Frankfurt. Baumstark. Merkblatt
für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum und an Straßen´.
Das
Merkblatt können Sie sich über den Link in der rechten Spalte herunterladen oder
kostenlos bestellen unter der Telefonnummer 069-212-30208 oder per mail unter
gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.de