Baumschutz auf Baustellen

Baumschutz auf Baustellen

Baumschutz

Merkblatt zum Baumschutz im öffentlichen Raum

Und plötzlich steht ein Baum im Weg? Binden Sie das Grünflächenamt frühzeitig mit ein!

Damit Sie Bäume nicht erst bemerken, wenn es zu spät ist, wenden Sie sich bei Bauvorhaben im öffentlichen Raum rechtzeitig an das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Am besten noch während der Planungsphase, idealerweise ein Jahr vor Beginn der Bautätigkeit.
Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dann frühzeitig die Lage der Baustellenzufahrt, die Dimension der Baugrube oder den Verlauf von Leitungstrassen ab. Das bewahrt vorhandene Bäume vor Schaden und stellt einen effektiveren Bauablauf sicher.

Was darf auf einer Baustelle nicht passieren, damit der Baumschutz gewährleistet ist?
Baumschutz auf Baustellen - Was darf ich? Was nicht? © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Berneburg, Lena

 

Immer erst Rücksprache

Wird es durch unvorhergesehene Schwierigkeiten eng für die Bäume auf Ihrer Baustelle, sprechen Sie mit uns, bevor Sie handeln. Gemeinsam legen wir dann für jede Situation im öffentlichen Raum die sinnvollste Schutzmaßnahme fest.

Das unsichtbare Problem:

Spätfolgen bei Baustellen, Straßenbauarbeiten, Kabel- und Rohrverlegung
Stadtbäume sind vielen Gefahren ausgesetzt. Viele der Beschädigungen, die vielleicht auf den ersten Blick folgenlos erscheinen, ziehen ernste Folgen nach sich. Wurzelverletzungen können die Standsicherheit akut beeinträchtigen. Pilzbefall und einhergehende Wurzel- und Stammfäulen führen bei Bäumen teilweise erst Jahre später zu mangelnder Stabilität. Sie werden zur Gefahrenquelle. 

Achtung: Der Verursacher/Die Verursacherin haftet für Schäden an Bäumen und muss die Kosten für die Sanierung, das Fällen oder eine Neupflanzung übernehmen.
Hinweis: Im städtischen Baumkataster sind alle Bäume auf öffentlichen Flächen dokumentiert. Durch regelmäßige Kontrollen werden Schäden und deren Verursacher:innen erfasst.

Hinweis: Im städtischen Baumkataster sind alle Bäume auf öffentlichen Flächen dokumentiert. Durch regelmäßige Kontrollen werden Schäden und deren Verursacher:innen erfasst.

 

Baumwurzeln: Lebensadern und Bodenanker

Im Wurzelschutzbereich (Kronentraufe zzgl. mind. 1,50 m, schmalkronige Bäume zzgl. 5,00 m) darf nicht gegraben werden. Ist es in Einzelfällen nicht zu verhindern, dürfen Grabungsarbeiten nur in Handschachtung, mit einem Saugbagger oder in geschlossener Bauweise ausgeführt werden. Wurzeln dürfen beim Ausheben von Gräben, Herstellen von Baugruben oder bei Schachtungsarbeiten nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Grünflächenamt durchtrennt werden.

Generell gilt: Im Wurzelbereich darf nicht gegraben werden. Grundsätzlich ist bei allen Arbeiten im Wurzelbereich die Genehmigung des Grünflächenamtes vor Beginn der Arbeiten einzuholen.

 

Schutz vor Überfüllung und Abtragung

Der Wurzelbereich ist unverändert zu belassen, um sowohl eine optimale Luftversorgung als auch eine Verletzungen der Wurzeln auszuschließen.

 

Der Wurzelbereich braucht besonderen Schutz

Von gesunden Wurzeln hängen Wachstum und Stärke eines jeden Baumes ab. Der sensible Bereich unter der Krone bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.

 

Schutz vor Bodenverdichtung und -versiegelung

Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie atmen und Nährstoffe aufnehmen können, gilt: Im Wurzelbereich dürfen keine Fahrzeuge fahren, keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein Baumaterial, Schüttgut oder Abfall gelagert werden. Die Erde darf nicht durch Bodenbeläge versiegelt werden.


Schutz vor chemischer Verunreinigung

Die Erde unter der Baumkrone darf nicht durch Baustellen-WCs, Treibstoffe, Säuren, Laugen, Farben, Zement oder andere Stoffe verschmutzt werden. Boden- oder grundwasserschädigende Stoffe dürfen im Wurzelbereich nicht gelagert oder verschüttet werden.

 

Kronenrückschnitt und Fällungen

 Wenn Sie den Bedarf sehen, einzelne Äste einer Baumkrone zurückzuschneiden, dann sind die Maßnahmen im Vorfeld mit dem Grünflächenamt zu besprechen und müssen zwingend von einer Fachfirma ausgeführt werden. Das Fällen von Bäumen ist ohne Genehmigung durch die Stadt nicht zulässig.


Hinweis:
Bäume außerhalb von öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen und öffentlichem Straßenraum unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt. Zuständig ist hier die Untere Naturschutzbehörde, Telefonnummer 069-212-44344


Sonderfall: Artenschutz bei Bäumen

Ist es unvermeidbar einen Baum zu fällen oder zurückzuschneiden, muss zuvor stets untersucht werden, ob er als „Fortpflanzungs- und Ruhestätte“ für geschützte Tierarten dient (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Weist ein Baum Spalten, Höhlen, Nester auf oder gibt es andere Hinweise auf im Baum lebende Tiere, die durch die Maßnahme betroffen sein können, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen. Dies gilt auch, wenn der Baum aus sicherheitstechnischen Gründen gefällt werden muss.


Hinweis:
Nehmen Sie in solchen Fällen direkten Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf und unterrichten Sie zeitgleich das Grünflächenamt.


Optimal: der ortsfeste Baumschutzzaun
Rundumschutz für die Wurzeln, den Stamm und die Krone

Um zu verhindern, dass Fahrzeuge, Baumaschinen oder Kranausleger den Stamm verletzen, die Rinde aufreißen oder Äste abbrechen, ist es die beste Lösung für jeden Baum, einen gegen Verschieben gesicherten Rundum-Baumschutzzaun anzubringen. Der Baumschutzzaun muss mindestens 2,00 m hoch, unverrückbar und fest eingegraben sein. Er muss den gesamten Wurzelbereich der Kronentraufe, d.h. den Bodenbereich unter der Krone zuzüglich 1,50 m, bei schmalkronigen Bäumen zuzüglich 5,00 m, nach allen Seiten umschließen.


Zum Schutz der Krone dürfen auch Kabel, Beleuchtungen oder Banner nicht in Bäumen aufgehängt werden.

Hinweis:
Ist es für den Schutzzaun auf der Baustelle zu eng, muss das Grünflächenamt umgehend informiert werden, um andere Schutzmaßnahmen festlegen zu können.




Merkblatt zum Baumschutz im öffentlichen Raum
Die Informationen dieser Seite finden Sie auch anschaulich erläutert und illustriert in unserem Faltblatt `Frankfurt. Baumstark. Merkblatt für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum und an Straßen´.
Das Merkblatt können Sie sich über den Link herunterladen oder kostenlos bestellen unter der Telefonnummer 069-212-30208 oder per mail unter gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.de

Sind Bäume auf Privatgrund oder artenschutzrechtliche Fragestellungen
betroffen, kontaktieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde:
Hotline 069 / 212 – 44344
Mail: info.unb@stadt-frankfurt.de

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