Altlastenglossar
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden Bauabfälle gemäß ihrer Herkunft und Eigenschaften nach Abfallarten klassifiziert. Die Abfallarten sind jeweils mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet. Bei gefährlichen Abfällen sind die Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) versehen.
Beispiel: |
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Abfallschlüssel 17. 17.05 |
Abfallart Bau- und Abbruchabfälle Boden (einschl. Aushub verunreinigter Standorte) |
17 05 04 |
Boden und Stein |
17 05 03* 17.01 |
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik |
17 01 01 |
Beton |
17 01 02 |
Ziegel |
Altablagerungen
Altflächen
Sammelbegriff für Altablagerungen und Altstandorte.
Altlast
Altlastenverdächtige Flächen
Altstandorte
In der Altflächendatenbank der Stadt Frankfurt am Main sind die Altstandorte registriert. Ursprünglich wurden rd. 38.000 Standorte in die Datenbank aufgenommen auf der Grundlage einer automatisierten Auswertung von Gewerbeab- und ummeldungen. Diese geben jedoch keinen Hinweis auf die tatsächliche Altlastenrelevanz des jeweiligen Betriebes.
Daher wurde zur weiteren Beurteilung der registrierten Flächen auch die Grundstücksgröße, das Vorhandensein von Nebengebäuden, die Betriebsgröße und Betriebsdauer herangezogen. Durch diese Validierung konnten die rd. 38.000 Standorte auf ca. 5.000 Standorte mit möglichen altlastenrelevanten Tätigkeiten reduziert werden. Die Validierung wurde im Auftrag des Umweltamtes Frankfurt, Sachgebiet Altlasten/Bodenschutz, durchgeführt und im Juni 2018 abgeschlossen.
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln der LAGA
Je nach Schadstoffbelastung und bautechnischer Eignung können mineralische Bauabfälle (Boden und Bauschutt) bei Maßnahmen im Straßen- und Deponiebau, im Landschaftsbau (Rekultivierun-gen, Lärmschutzwälle) sowie bei Arbeitsraumverfüllungen auf Baugrundstücken verwertet werden.
Für die Beurteilung einer umweltverträglichen und zulässigen Verwertung werden u. a. die Technischen Regeln der LAGA zur stofflichen Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" herangezogen. In dem Regelwerk werden unter Berücksichtigung:
• der Nutzung am Verwertungsort (z. B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
• den hydrogeologischen Verhältnissen am Verwertungsort (Grundwasserflurabstand)
• den Einbaubedingungen (offener / geschlossener Einbau)
mehrere Einbauklassen (Z 0 – Z 2) definiert.
Für die verschiedenen Einbauklassen sind jeweils maximal zulässige Schadstoffbelastungen festgelegt. Die niedrigsten Schadstoffbelastungen besitzt Boden mit einer LAGA-Einstufung Z 0 und ist damit uneingeschränkt verwertbar. Im Gegensatz dazu sind die Verwertungsmöglichkeiten von Böden mit der Einstufung LAGA Z 2 aufgrund seiner höheren Schadstoffgehalte deutlich eingeschränkt.
LAGA-Klasse
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Einbau |
Z 0 |
Uneingeschränkter offener Einbau |
Z 1.1/1.2 |
Eingeschränkter offener Bau |
Z 2 |
Eingeschränkter Einbau mit technischen Sicherungsmaßnahmen (z. B. unterhalb versiegelter Flächen) |
anthropogen
Beispiel: Anthropogene Geländeauffüllung im Gegensatz zu natürlich anstehenden Böden.
Bauabfälle
Bauschutt
Boden
Der Boden wird in verschiedene Bodenarten (Korngrößenzusammensetzung des mineralischen Bodenmaterials) und Bodentypen (gekennzeichnet durch ähnlichen Entwicklungsstand und charakteristische Horizontabfolgen) klassifiziert.
Neben den mineralischen gehören zum Boden auch die flüssigen (Bodenlösung) und gasförmigen Bestandteile (Bodenluft).
Bodenarten
Nach dem prozentualen Anteil der Kornfraktionen werden die Hauptbodenarten Sand (Korndurchmesser von 0,063 bis 2 mm), Schluff (Durchmesser von 0,02 mm bis 0,063 mm), Ton (Durchmesser unter 2 µm) und Lehm (Gemisch von Sand, Schluff und Ton mit etwa gleichen Anteilen) unterschieden.
Bodenaushub
Bodenfunktionen
Natürliche Funktionen:
Böden bilden die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo-denorganismen. Böden sind Bestandteil des Naturhaushalts, sie speichern Wasser und Nährstoffe und geben diese in den Kreislauf wieder ab. Unversiegelte Böden hemmen durch ihr Wasserauf-nahmevermögen das Entstehen von Hochwässern. Durch ihr Filter- und Puffervermögen schützen Böden das Grundwasser vor Schadstoffeinträgen.
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte:
Böden konservieren Spuren der natur- und siedlungsgeschichtlichen Entwicklung. Sie geben Infor-mationen zur Erd- und Klimageschichte.
Nutzungsfunktionen:
Fläche für Siedlung und Erholung (Wohnen und Freizeit)
Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzung (Gewerbe / Industrie / Verkehr)
Rohstofflagerstätte (z.B. Bodenschätze Sand, Ton)
Bodenhorizont
(A-Horizont/Mineralischer Oberbodenhorizont; B-Horizont/Unterboden bzw. Anreicherungs¬hori-zont; C-Horizont/festes oder lockeres Ausgangsgestein).
Bodenluft
Bodenprobennahme
Bodenprobenahmen erfolgen zum Ziel:
• der Schadstoffuntersuchung
• der geologisch-bodenkundlichen Beschreibung
• der sensorischen Ansprache (visuell, geruchlich)
Das Vorgehen bei der Bodenprobenahme zur Schadstoffuntersuchung orientiert sich an der ver-muteten vertikalen und horizontalen Schadstoffverteilung, den betroffenen Wirkungspfaden (z. B. Boden - Mensch, Boden - Grundwasser) und der Flächengröße. Die Bodenprobenahmen sind so auszuführen, dass eine Gefährdungsabschätzung ermöglicht wird und die Schadstoffkontaminationen im Boden flächen- und tiefenbezogen eingegrenzt werden können.
Man unterscheidet in der Regel zwischen rasterförmigen und anlagenbezogenen Probenahmen. Die Probenahme erfolgt als Einzelprobe oder als Mischprobe. Bei der Mischprobe werden mehrere Einzelproben zu einer repräsentativen Mischprobe zusammengefasst.
Für die Entnahme von Bodenproben kommen verschiedene Aufschlussverfahren zum Einsatz:
Kernbohrungen:
Bohrverfahren unter Gewinnung eines ungestörten Bohrkerns zur Bodenansprache und zur Probeentnahme. Die Kernbohrungen werden mit Rohrdurchmessern i. R. von 150 – 350 mm durchgeführt. Dabei können die Bohrlöcher auch als Grundwassermessstellen ausgebaut werden.
Rammkernsondierungen:
Bei der Rammkernsondierung wird eine Sonde i. d. R. mit Durchmessern von 36 - 80 mm mittels eines Motorhammers in die Tiefe getrieben ("gerammt"). Damit können in Lockergesteinen bis zu 6 – 8 m tiefe Erkundungen mit Bodenansprache und Probenahme durchgeführt werden.
Zur oberflächennahen Bodenprobenahme auf gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen werden in der Regel Handsondierungen, z. B. mit dem "Pürckhauer-Bohrstock" (Schlitzsonde von 20 - 30 mm Durchmesser), durchgeführt. Der Bohrstock wird hierbei mit einem Hammer manuell ca. einen Meter tief in den Boden geschlagen und anschließend mit dem Bohrgut wieder gezogen.
Baggerschürfe:
Baggerschürfe bieten bis in eine Tiefe von 4 bis 5 m den besten Einblick in den Untergrundaufbau und die Schichtenabfolge des Bodens. Baggerschürfe werden in der Regel dann ausgeführt, wenn Schichten mit grobem Bauschutt oder auch Müllablagerungen die Ausführung von Rammkernsondierungen unmöglich machen.
Bodenschutz, vorsorgender
Im Gegensatz zum vorsorgenden Bodenschutz, ist es Aufgabe des nachsorgenden Bodenschutzes bestehende schädliche Bodenveränderungen zu beseitigen und gestörte Bodenfunktionen wieder herzustellen.
Gesetzlich geregelt ist der Schutz des Bodens in Bundes- und Landesgesetzen ( BBodSchG, BBodSchV, HAltBodSchG) .
Bodentypen
Bezeichnet die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Böden mit ähnlichem Entwicklungsstand und charakteristischen Horizontabfolgen. Die Horizontdifferenzierung ergibt sich aus den Ausgangsmaterialien für die Bodenbildung und den bodenchemischen Prozessen (wie z.B. Lösung, Umlagerung, Anreicherung).
Nachfolgend die im Stadtgebiet Frankfurt a.M. am häufigsten vorkommenden Bodentypen:
Auenböden:
Sammelbezeichnung für Böden der Talebenen von Flüssen und Bächen, mit Ausnahme der Gleye. Diese werden periodisch überflutet und sind von schwankenden Grundwasserständen beeinflusst. Auenböden entstehen aus den Sedimenten (Ablagerungen) von Fluß- und Bachtälern, wie z.B. der feinkörnige Auelehm.
Braunerde:
In Mitteleuropa sehr weit verbreiteter Bodentyp mit braungefärbtem Unterboden (B-Horizont unter humosem A-Horizont), welcher durch Verbraunung (Bildung von Eisenoxiden) und Verlehmung (Tonmineralneubildung) entstand. Besitzt ein hohes landwirtschaftliches Ertragspotenzial.
Gley:
Boden, welcher unter dem Einfluss von Grundwasser gebildet wurde. Zeichnet sich durch einen dauernd hochstehenden Wasserstand aus, der bis zum Oberboden reichen kann. Einem humus-haltigen A-Horizont folgt meist ein rostfarbener Oxidationshorizont mit darunterliegendem Reduktionshorizont.
Kolluvium:
Bezeichnet das von der Erosion durch Wasser an Hängen abgespülte und am Hangfuß, in Senken oder kleinen Tälern wieder abgelagerte, humusreiche Bodenmaterial. Das Kolluvium überdeckt häufig vorhandene Bodenprofile. Der aus Kolluvien entstandene Bodentyp wird als Kolluvisol bezeichnet. Kolluvisole können prinzipiell als fruchtbare Böden eingestuft werden.
Parabraunerde:
Sehr häufig auf Löss bzw. Lösslehm verbreiteter, humusreicher Bodentyp, der sich durch Tonverlagerung (Lessivierung) vom Oberboden (A-Horizont) in den bereits verbraunten Unterboden aus-zeichnet. Ertragreicher und leicht zu bearbeitender Ackerboden. Neigt zur Erosion (bei ungenügender Bodenbedeckung) und Verdichtung (bei Befahren mit zu schwerem Gerät).
Podsol:
Auch „Bleicherde“ genannter Bodentyp, welcher durch die Verlagerung von Eisen und Aluminium mit organischen Stoffen (Podsolierung) in den Unterboden gekennzeichnet ist. Der ausgewaschene Oberboden wird auch „Bleichhorizont“ genannt. Im Unterboden reichern sich die ausgewaschenen Stoffe an und bilden den sog. Ortstein. Eine Nutzung als Ackerboden erfordert meist eine vorherige Kalkdüngung, Aufbrechen des Ortsteins und evtl. eine Bewässerung.
Rendzina:
Bodentyp mit einem humusreichen, meist intensiv durchwurzeltem Oberbodenhorizont
(A-Horizont), welcher unmittelbar dem C-Horizont aus Kalkstein, Dolomit und Mergel aufliegt.
Nur bei tieferer Gründigkeit ist eine Nutzung als Ackerboden überhaupt möglich.
Stadtböden:
Bezeichnet die Gesamtheit aller Böden der urban genutzten Flächen, welche aus natürlichem oder anthropogen geprägtem Ausgangsmaterial entstehen. Diese unterliegen einem verstärktem Nutzungsdruck und sind in ihrem Aufbau oft maßgeblich durch menschliches Einwirken (wie z.B. Bautätigkeiten) geprägt. Stadtböden sind häufig durch Schadstoffeinträge oder ihre stoffliche Beschaffenheit (z.B. Schlacke- oder Baustoffreste) belastet.
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
• Beprobung und Untersuchung von Böden
• Bewertung von Untersuchungsergebnissen (Angabe von Orientierungswerten)
• Anforderungen an die Aufbringung von Materialien auf den Boden
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Deklarationsanalysen
Deponieverordnung – DepV
Deponieklasse 0 (DK 0) Inertstoffdeponie für unbelasteten Boden und Bauschutt
Deponieklasse I (DK I) Deponie für gering belastete, nicht gefährliche Abfälle
Deponieklasse II (DK II) Deponie für belastete, nicht gefährliche Abfälle
Deponieklasse III (DK III) Deponie für gefährliche Abfälle
Deponieklasse IV (DK IV) Untertagedeponie für gefährliche Abfälle
Nach der Schadstoffbelastung bzw. dem Gefährdungspotential der Abfälle unterscheidet das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz:
• nicht gefährliche Abfälle
• gefährliche Abfällen
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle unterliegt einer besonderen Überwachung. Über die ord-nungsgemäße Entsorgung besteht eine Nachweispflicht gegenüber der Abfallbehörde.
Zur Nachweisführung verpflichtet sind Abfallerzeuger (Bauherren), Abfallbeförderer sowie Abfallentsorger. Das Prozedere der Nachweisführung ist in der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 geregelt.
Eluatanalyse
Entsorgung von Bauabfällen
Feststoffanalyse (Bruttoanalyse)
Frankfurter Ton
Geländeauffüllung
geogen
Beispiel: Erhöhte Chrom- und Nickelgehalte in Böden durch Verwitterung von chrom- u. nickelhaltigen Basaltgesteinen (z.B. Vogelsberg, Frankfurt-Bockenheim).
Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Kontamination
Löss
Maßnahmenwert
Die Maßnahmenwerte orientieren sich an der Flächennutzung:
• Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen
• Industrie- und Gewerbegrundstücke
• Gärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen
Die Maßnahmenwerte sind umso niedriger, je schutzbedürftiger ("sensibler") die Nutzung ist.
Mutterboden
Prüfwert
Bei Einhaltung (Unterschreiten) des Prüfwerts sind in der Regel weitere Untersuchungen auf dem Grundstück nicht notwendig, der Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen ist ausgeräumt.
Quartär
Sanierungsmaßnahme
Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von Kontaminationen im Boden, in der Bodenluft und im Grundwasser.
Sanierungsmaßnahmen können z. B. sein:
• Bodenaushub mit nachfolgender Bodenreinigung (physikalisch-che-misch/mikrobiologisch/thermisch)
• Bodenluftabsaugung
• Grundwasserreinigung
Sanierungsschwellenwerte
Sanierungszielwert
Behördlich vorgegebener Konzentrationswert für einen Schadstoff im Boden, bis zu dessen Unterschreitung Sanierungsmaßnahmen des Bodens durchzuführen sind.
Schädliche Bodenveränderung
Schädliche Bodenveränderungen können z.B. sein:
• Bodenverunreinigungen mit Schadstoffen
• Bodenverdichtungen
• Bodenerosion
Nach den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden bzw. zu sanieren.
Sicherungsmaßnahme
• Oberflächenabdeckungen
• Bau von Dichtwänden (Einkapselungen)
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz sind Sicherungsmaßnahmen unter bestimmten Umständen gleichwertig mit Sanierungsmaßnahmen.
Straßenaufbruch
Je nach Entstehungszeit und Beanspruchung der Straßen wurden als Bindemittel entweder Straßen¬pech (Steinkohleteer), Bitumen oder Zement verwendet. Aus Steinkohleteer hergestelltes Straßenpech bzw. Pechbitumen-Gemische wurden im Straßenbau bis in die 80-iger Jahre eingesetzt. Heute kommen pechhaltige Bindemittel aus umweltrelevanten Gründen (sehr hohe PAK-Gehalte !) nicht mehr zum Einsatz.
Tertiär
Umwelttechnische Untersuchung
1. Schritt: Historische Recherche
Erfassung und Auswertung von verfügbaren Informationen wie z.B. Pläne, Archivmaterialien, Zeit-zeugenbefragungen und Luftbilder über Altlastenverdachtsflächen. Die Ergebnisse der Historischen Erkundung ermöglichen häufig eine erste Abschätzung des Gefährdungspotenzials einer Fläche (Erstbewertung) und dienen der Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes für die Orientierende Untersuchung.
2. Schritt: Orientierende Untersuchung
Technische Erkundung (Probenahme und Schadstoffanalytik) von Boden, Bodenluft und Grundwasser mittels Kernbohrungen, Rammkernsondierungen, Bodenluft- und Grundwassermessstellen.
Boden- oder Bodenluftproben werden dabei rasterförmig oder anlagenbezogen (z.B. Tankanlagen) entnommen.
3. Schritt: Detailuntersuchung
Vertiefte technische Erkundung die i. d. R. auf den Ergebnissen einer orientierenden Untersuchung aufbaut. Sie dient zur Eingrenzung bereits bekannter Belastungsschwerpunkte, zur Ermittlung der Belastungsursachen und zur Planung von Sanierungsmaßnahmen.
Vorsorgewerte
Die Vorsorgewerte gelten beim Aufbringen von Boden im Garten- und Landschaftsbau oder auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Vorsorgewerte sind differenziert nach Bodenarten und Humusgehalt in der BBodSchV aufgeführt.
Wirkungspfad
Man unterscheidet die drei Hauptwirkungspfade:
• Boden-Mensch (direkter Kontakt)
• Boden-Nutzpflanze (Nahrungs- und Futterpflanzen)
• Boden-Grundwasser (Trinkwasser)