GrünGürtel-Verfassung
In der GrünGürtel-Verfassung haben die Stadtverordneten den Schutz und die Entwicklungsziele des Frankfurter GrünGürtels festgelegt, sie besteht aus vier Teilen.
GrünGürtel-Charta
Die Charta ist der erste Teil der GrünGürtel Verfassung (pdf , 496KB)Download Link. Sie enthält die
Ziele des GrünGürtels.
Der GrünGürtel soll in der Verantwortung für künftige Generationen gesichert und
entwickelt werden. Als grüner Freiraum soll er geschützt bleiben.
Falls
Flurstücke aus ihm herausgenommen werden, so ist ein vergleichbarer Ersatz an
anderer Stelle erforderlich und ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Der grüne Freiraum ist wichtig als Erholungsgebiet für Menschen, Lebensraum für
Tiere und Pflanzen, für den Naturhaushalt, ein gesundes Stadtklima und eine
nachhaltige Stadtentwicklung.
Er ist Teil eines Netzes von Grünverbindungen, die in die Stadt hinein und in die Region hinaus führen. Der GrünGürtel soll so weiter entwickelt werden, dass seine Anbindung an diese Grünverbindungen optimiert, seine ökologischen Qualitäten verbessert und seine sozialen Funktionen gefördert werden.
Langfristig sollen alle Flächen des
GrünGürtels für alle Menschen zu jeder Zeit unentgeltlich zugänglich sein.
Die öffentlich-rechtliche Sicherung
Hier sind konkrete Handlungsanweisungen zur rechtlichen Sicherung des GrünGürtels
festgelegt. Die darin vorgeschriebene Ausweisung des GrünGürtels als Landschaftsschutzgebiet ist
mittlerweile umgesetzt.
Flächenplan und GrünGürtel-Plan
Der Flächenplan im Maßstab 1:30.000 legt die räumlichen Grenzen fest. Hier gab es im Laufe der Zeit kleine Änderungen, immer nur mit Beschluss der Stadtverordneten. Für jede Fläche, die aus dem GrünGürtel entfernt wurde, gab es einen vergleichbaren Ersatz.
Im GrünGürtel-Plan (Maßstab 1:30.000) sind der Bestand von 1991 und gleichzeitig die vorgesehenen Entwicklungslinien dargestellt.