Gebührenübersicht Erlaubnisse bei der Ausländerbehörde
Stand 01.09.2017
Niederlassungserlaubnis
§ 44
AufenthV
Nr.1) Hochqualifizierte 147,00 €
Nr.2) Selbständige (§ 21 AufenthG) 124,00 €
Nr.3) Niederlassungserlaubnis (Normal) 113,00 €
§ 50 (1) S.2 AufenthV
Ne Kinder ( unter 18 J. - § 35 S.1 AufenthG) 55,00 €
Daueraufenthalt-EU
§ 44
a AufenthV
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU 109,00 €
Aufenthaltserlaubnis ohne Blaue Karte-EU
§ 45
Nr. 1 AufenthV (Erteilung)
bis 1 Jahr 100,00 €
über 1 Jahr 100,00 €
§ 45 Nr.2 AufenthV (Verlängerung)
bis 3 Monate 96,00 €
über 3 Monate 93,00 €
§ 45 Nr.3 AufenthV
(Aufenthaltzweckswechsel)
Wechsel des Aufenthaltszwecks 98,00 €
Gebühren für elektronischen Identitätsnachweis
§
45a AufenthV
Einschaltung der Onlinefunktion 6,00 €
Neusetzung der Pin-Nummer 6,00 €
Entsperrung der des eAT 6,00 €
Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§
45b (1) AufenthV
In Fällen des § 78 a (1) S.1 Nr.1 AufenthG 50,00 €
§ 45b (2) AufenthV
In Fällen des § 78 a (1) S.1 Nr.2 AufenthG 44,00 €
Gebühren bei Neuausstellung des Aufenthaltstitels
§
45c AufenthV
Übertrag 67,00 €
Gebühren für das Visum
§ 46
(1) AufenthV
Ehegatte
/Lebenspartner/ minderjährige Kinder Deutscher oder
Eltern
minderjähriger Deutsche Kinder (Erteilung / Verlängerung
eines
Schengen-Visa und Flughafentransitvisa) von den Gebühren befreit
§ 46 (2) AufenthV
1) Erteilung eines nat. D-Visums (auch
mehrmalige Einreise) 75,00 €
2) Verlängerung eines nat. D-Visums 25,00 €
3) Verlängerung eines Schengenvisums über
drei Monate als nationales Visum [§ 6 (2)
AufenthG] 60,00 €
Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
§ 47
(1) AufenthV
1a)
nachträgliche Aufhebung oder Verkürzung der Befristung eines Einreise-
und Aufenthaltsverbots
[§11 (4) S.1 AufenthG] 169,00 €
1b)
nachträgliche Verlängerung der Frist für ein Einreise- und
Aufenthaltsverbots [§11 (4) S.3
AufenthG] 169,00 €
2) für die Erteilung einer
Betretenserlaubnis [§11 (8) AufenthG] 100,00 €
3) Aufhebung/ Änderung eines
Aufenthaltstitels auf Antrag 50,00 €
4) Für einen Hinweis nach § 44a (3) S.1
AufenthG in Form einer Beratung 21,00 €
nach erfolglosen schriftlichen
Hinweis
5) Ausstellung einer Bescheinigung über
die Aussetzung der Abschiebung
als Kleber 58,00 €
als Trägervordruck 62,00 €
6) Erneuerung einer Bescheinigung gem. §
60a (4) AufenthG
als Kleber 33,00 €
als Trägervordruck 37,00 €
7) Aufhebung/Änderung einer Aufl. zur
Aussetz. der Abschiebung auf Antrag 50,00 €
8) Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung
gem. § 81 (5) AufenthG 13,00 €
9) Ausstellung v.
(Aufenthalts)Bescheinigungen [auf
Antrag] 18,00 €
10) Ausstellung eines Aufenthaltstitels auf
besonderem Blatt 18,00 €
11) Ausstellung eines Aufenthaltstitels auf
besonderem Blatt 12,00 €
12) Übertragung v. AT in ein anderes
Dokument i.d.F. des § 78a (1) AufenthG 29,00 €
13) für d. Ausstellung eines Passierscheins
[§ 23(2) / § 24 (2)] 10,00 €
14) für die Anerkennung einer
Forschungseinrichtung 219,00 €
§ 47 (2) AufenthV
Änderungendes Aufenthaltstitels, sofern diese eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung betrifft
keine Gebühren
§ 47 (3) AufenthV
Ausstellung einer Aufenthaltskarte und
Daueraufenthaltskarte 28,80 €
Ausstellung einer Aufenthaltskarte und
Daueraufenthaltskarte (noch nicht 24) 22,80 €
Ausstellung einer
Daueraufenthaltsbescheinigung 10,00 €
Ausstellung einer Aufenthaltsarte i.d.F.
des § 78a (1) AufenthG auf ein einheitliches Vordruckmuster 10,00 €