Gebührenübersicht Erlaubnisse bei der Ausländerbehörde

Gebührenübersicht Erlaubnisse bei der Ausländerbehörde

Ausländerangelegenheiten

Gebührenübersicht Erlaubnisse bei der Ausländerbehörde

Stand 01.09.2017

Stand 01.09.2017

 

Niederlassungserlaubnis

   § 44 AufenthV 
       Nr.1) Hochqualifizierte 147,00 €
       Nr.2) Selbständige (§ 21 AufenthG) 124,00 €
       Nr.3) Niederlassungserlaubnis (Normal) 113,00 €
   § 50 (1) S.2 AufenthV 
       Ne Kinder ( unter 18 J.  - § 35 S.1 AufenthG) 55,00 €


Daueraufenthalt-EU

   § 44 a AufenthV 
       Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU 109,00 €


Aufenthaltserlaubnis ohne Blaue Karte-EU

   § 45 Nr. 1 AufenthV (Erteilung)
       bis 1 Jahr 100,00 €
       über 1 Jahr 100,00 €
   § 45 Nr.2 AufenthV (Verlängerung)
       bis 3 Monate 96,00 €
       über 3 Monate 93,00 €
   § 45 Nr.3 AufenthV (Aufenthaltzweckswechsel)
      Wechsel des Aufenthaltszwecks 98,00 €


Gebühren für elektronischen Identitätsnachweis

   § 45a AufenthV 
      Einschaltung der Onlinefunktion 6,00 €
      Neusetzung der Pin-Nummer 6,00 €
      Entsperrung der des eAT 6,00 €


Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen

   § 45b (1) AufenthV 
      In Fällen des § 78 a (1) S.1 Nr.1 AufenthG 50,00 €
   § 45b (2) AufenthV 
      In Fällen des § 78 a (1) S.1 Nr.2 AufenthG 44,00 €


Gebühren bei Neuausstellung des Aufenthaltstitels

   § 45c AufenthV 
      Übertrag 67,00 €


Gebühren für das Visum

   § 46 (1) AufenthV 
    Ehegatte /Lebenspartner/ minderjährige Kinder Deutscher oder 
    Eltern minderjähriger Deutsche Kinder (Erteilung / Verlängerung
    eines Schengen-Visa und Flughafentransitvisa) von den Gebühren befreit
   § 46 (2) AufenthV 
       1) Erteilung eines nat. D-Visums (auch mehrmalige Einreise) 75,00 €
       2) Verlängerung eines nat. D-Visums 25,00 €
       3) Verlängerung eines Schengenvisums über drei Monate als nationales Visum [§ 6 (2) AufenthG] 60,00 €


Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen

   § 47 (1) AufenthV 
       1a) nachträgliche Aufhebung oder Verkürzung der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots 
             [§11 (4) S.1 AufenthG] 169,00 €
       1b) nachträgliche Verlängerung der Frist für ein Einreise- und Aufenthaltsverbots [§11 (4) S.3 AufenthG] 169,00 €
        2) für die Erteilung einer Betretenserlaubnis [§11 (8) AufenthG] 100,00 €
       3) Aufhebung/ Änderung eines Aufenthaltstitels auf Antrag 50,00 €
       4) Für einen Hinweis nach § 44a (3) S.1 AufenthG in Form einer Beratung 21,00 €
        nach erfolglosen schriftlichen Hinweis
        5) Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung
               als Kleber 58,00 €
               als Trägervordruck 62,00 €
       6) Erneuerung einer Bescheinigung gem. § 60a (4) AufenthG
               als Kleber 33,00 €
               als Trägervordruck 37,00 €
       7) Aufhebung/Änderung einer Aufl. zur Aussetz. der Abschiebung auf Antrag 50,00 €
       8) Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung gem. § 81 (5) AufenthG 13,00 €
       9) Ausstellung v. (Aufenthalts)Bescheinigungen  [auf Antrag] 18,00 €
      10) Ausstellung eines Aufenthaltstitels auf besonderem Blatt 18,00 €
      11) Ausstellung eines Aufenthaltstitels auf besonderem Blatt 12,00 €
      12) Übertragung v. AT in ein anderes Dokument i.d.F. des § 78a (1) AufenthG 29,00 €
      13) für d. Ausstellung eines Passierscheins [§ 23(2) / § 24 (2)] 10,00 €
      14) für die Anerkennung einer Forschungseinrichtung 219,00 €
   § 47 (2) AufenthV 
      Änderungendes Aufenthaltstitels, sofern diese eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung betrifft 
      keine Gebühren
   § 47 (3) AufenthV 
      Ausstellung einer Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte 28,80 €
      Ausstellung einer Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte (noch nicht 24) 22,80 €
      Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung 10,00 €
      Ausstellung einer Aufenthaltsarte i.d.F. des § 78a (1) AufenthG auf ein einheitliches Vordruckmuster 10,00

 

 


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