Gebührenübersicht für die Zulassung von Fahrzeugen
Bei der folgenden Aufstellung handelt es sich nur um eine Auswahl der am häufigsten nachgefragten Gebühren. Bitte beachten Sie, dass es sich nur um die Grundgebühr der jeweiligen Zulassungsart handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Neben den Verwaltungsgebühren entstehen außerdem noch Kosten für die Herstellung der Kennzeichenschilder.
Verwaltungsgebühren (Stand 01.09.2023*)
Außerbetriebsetzung | € | 15,90 |
Außerbetriebsetzung (internetbasiert) | € | 2,70 |
Änderung der Anschrift/ Ersatzausstellung |
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einer Zulassungsbescheinigung Teil I | ab € | 10,80 |
Ausfuhrkennzeichen | ab € | 34,00 |
Feinstaubplakette (inkl. 19 % MwSt.) | € | 5,00 |
Kurzzeitkennzeichen | € | 12,80 |
Namensänderung | ab € | 11,70 |
Neuzulassung | ab € | 30,00 |
Tageszulassung (neu) | ab € | 45,90 |
Technische Änderungen | ab € | 11,70 |
Umkennzeichnung | ab € | 27,60 |
Umschreibung eines Fahrzeuges mit F-Kennzeichen (mit Halterwechsel) |
ab € | 24,20 |
Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen und Halterwechsel |
ab € | 27,10 |
Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen (ohne Halterwechsel) und Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens |
ab € | 23,10 |
Wiederzulassung eines Fahrzeuges mit F-Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung (ohne Halterwechsel und ohne Änderung des Kennzeichens) |
ab € | 23,00 |
Vorreservierung eines Kennzeichens | € | 2,60 |
Wunschkennzeichen | € | 10,20 |
Wunschkennzeichen mit Vorreservierung | € | 12,80 |
* Die
Beträge beinhalten auch die weiteren, unveränderten Gebühren (z.B.
KBA-Gebühren, Siegel etc.)
Die
Gebühren können per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder bar bei der
Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge entrichtet werden.