Gebührenübersicht für die Zulassung von Fahrzeugen
Bei der folgenden Aufstellung handelt es sich nur um eine Auswahl der am häufigsten nachgefragten Gebühren. Bitte beachten Sie, dass je nach Zulassungsart ggf. noch zusätzliche Gebühren (z.B. für vorzunehmende Änderung der technischen Daten, Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an den Leasinggeber etc) anfallen können.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Neben den Verwaltungsgebühren entstehen außerdem noch Kosten für die Herstellung der Kennzeichenschilder.
Verwaltungsgebühren (Stand 23.12.2019)
Außerbetriebsetzung | € | 7,50 |
Außerbetriebsetzung (internetbasiert) | € | 6,30 |
Änderung der Anschrift/ Ersatzausstellung |
||
einer Zulassungsbescheinigung Teil I | ab € | 10,80 |
Ausfuhrkennzeichen | ab € | 34,00 |
Feinstaubplakette (inkl. 19 % MwSt.) | € | 5,00 |
Kurzzeitkennzeichen | € | 12,80 |
Namensänderung | ab € | 11,70 |
Neuzulassung | ab € | 27,00 |
Technische Änderungen | ab € | 11,70 |
Umkennzeichnung | ab € | 27,60 |
Umschreibung eines Fahrzeuges mit F-Kennzeichen (mit Halterwechsel) |
ab € | 19,30 |
Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen und Halterwechsel |
ab € | 34,00 |
Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen (ohne Halterwechsel) und Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens |
ab € | 17,30 |
Wiederzulassung eines Fahrzeuges mit F-Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung (ohne Halterwechsel und ohne Änderung des Kennzeichens) |
ab € | 12,20 |
Vorreservierung eines Kennzeichens | € | 2,60 |
Wunschkennzeichen | € | 10,20 |
Wunschkennzeichen mit Vorreservierung | € | 12,80 |
Die Gebühren können per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder bar bei der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge entrichtet werden.