Gebührenübersicht für die Zulassung von Fahrzeugen

Gebührenübersicht für die Zulassung von Fahrzeugen

Zulassungsangelegenheiten

Gebührenübersicht für die Zulassung von Fahrzeugen

Bei der folgenden Aufstellung handelt es sich nur um eine Auswahl der am häufigsten nachgefragten Gebühren. Bitte beachten Sie, dass es sich nur um die Grundgebühr der jeweiligen Zulassungsart handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Neben den Verwaltungsgebühren entstehen außerdem noch Kosten für die Herstellung der Kennzeichenschilder.

 

Verwaltungsgebühren (Stand 01.09.2023*)

 

 Außerbetriebsetzung 15,90
 Außerbetriebsetzung (internetbasiert) 2,70
 Änderung der Anschrift/ Ersatzausstellung
   
 einer Zulassungsbescheinigung Teil I  ab € 10,80
 Ausfuhrkennzeichen ab € 34,00
 Feinstaubplakette (inkl. 19 % MwSt.) 5,00
 Kurzzeitkennzeichen 12,80
 Namensänderung ab € 11,70
 Neuzulassung ab € 30,00
 Tageszulassung (neu) ab €  45,90
 Technische Änderungen ab € 11,70
 Umkennzeichnung ab € 27,60
 Umschreibung eines Fahrzeuges 
 mit F-Kennzeichen (mit Halterwechsel)
ab € 24,20
 Umschreibung eines Fahrzeuges
 mit auswärtigem Kennzeichen und Halterwechsel
ab € 27,10
 Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem
 Kennzeichen (ohne Halterwechsel) und Beibehaltung
 des bisherigen Kennzeichens
ab € 23,10
 Wiederzulassung eines Fahrzeuges mit F-Kennzeichen
 nach Außerbetriebsetzung (ohne Halterwechsel und ohne
 Änderung des Kennzeichens)
ab € 23,00
 Vorreservierung eines Kennzeichens 2,60
 Wunschkennzeichen 10,20
 Wunschkennzeichen mit Vorreservierung 12,80

 

* Die Beträge beinhalten auch die weiteren, unveränderten Gebühren (z.B. KBA-Gebühren, Siegel etc.)  

  Die Gebühren können per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder bar bei der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge entrichtet werden.

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