Vergabe von Hausnummern
Hausnummern sorgen dafür, dass Liegenschaften schneller aufgefunden werden können. Das ist nicht nur für Besucherinnen und Besucher, sondern auch für Versorgungsfahrzeuge und Rettungsdienste enorm wichtig. Dreh- und Angelpunkt bei der Nummernvergabe ist in Frankfurt am Main der Kaiserdom: Er ist quasi der Nullpunkt am Domplatz, von dem aus alle Straßen, Plätze und sonstigen Wege gemessen werden. Die Hausnummern steigen in allen Himmelsrichtungen von der Stadtmitte, also dem Dom, bis zur Stadtgrenze an. Dabei bekommen – immer in aufsteigender Reihenfolge der Nummern gesehen – die Gebäude an der linken Straßenseite ungerade Nummern, die an der rechten Seite gerade Nummern. Plätze sind ein Sonderfall: Da erfolgt die Nummerierung fortlaufend im Uhrzeigersinn.
Wie komme ich an eine Hausnummer?
Um eine Hausnummer zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten.
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder als stadtinterner Vorgang bei einem Baugenehmigungsverfahren oder auf Antrag des Hauseigentümers.
1. Vergabe der Hausnummer im Bauantragsverfahren
Das Amt für Straßenbau und Erschließung vergibt Hausnummern bei Bauantragsverfahren. Dies gilt für Neubauten und Umbauten/Nutzungsänderungen von Gebäuden, für die ein Bauantrag notwendig ist.
Anders läuft es bei Bauvorhaben des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (§ 65 HBO) und bei genehmigungsfreien Bauvorhaben (§ 63 HBO). Hier stimmt der Bauherr die Frage der korrekten bzw. zu erteilenden Hausnummer mit unserem Amt ab.
Manchmal macht die geplante Zugangssituation des Gebäudes bzw. der Gebäude auf dem Baugrundstück die Abstimmung eines Hausnummernkonzeptes notwendig. Das Amt für Straßenbau und Erschließung setzt sich dann direkt mit der Eigentümerin/dem Eigentümer bzw. der Bauherrin /dem Bauherrn in Verbindung.
Auch Dritte können beim Amt für Straßenbau und Erschließung Hausnummern beantragen. Hierfür ist jedoch eine Vollmacht des Eigentümers bzw. Bauherren erforderlich. Das dient der Gewährleistung, dass der Antrag im Einvernehmen stattfindet.
Die Hausnummer setzen wir erst
nach der Erteilung der Baugenehmigung rechtsverbindlich mit amtlichem Bescheid
fest.
2. Vergabe der Hausnummer auf Antrag
Hausnummern werden auch auf schriftlichen Antrag des Hauseigentümers erteilt.
Das ist der Fall, bei:
- Veränderungen auf der Liegenschaft, für die kein Bauantrag gestellt wird
- Bauvorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Dem formlosen Antrag ist ein Grundbuchauszug (Eigentümernachweis) und ein Lageplan beizufügen. Auf diesem kennzeichnen Sie bitte alle Hauseingänge. Ansonsten gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Vergabe der Hausnummern im Bauantragsverfahren.