Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

Klimaanpassung

Frankfurter Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

Frankfurt macht bei Neu- und Umbauten eine klimaangepasste Gestaltung zur Pflicht. Eine ergänzende Broschüre erläutert die Einzelheiten und gibt praktische Tipps.

 

Begrünung an einem Haus in der Stadt
Fassadenbegrünung an einem Gebäude der ABG FRANKFURT HOLDING © STADT_FRANKFURT_AM_MAIN, Foto: Eckhard Krumpholz

Die Frankfurter Gestaltungssatzung Freiraum und Klima ist am 10.05.2023 in Kraft getreten. Sie schreibt bei allen Neu- und Umbauten im Frankfurter Stadtgebiet eine klimaangepasste Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen vor. Bereits die Hessische Bauordnung macht hier Vorgaben, z. B. zur  wasserdurchlässigen Gestaltung von Grundstücksfreiflächen und zur Begrünung. Wie dies in Frankfurt genau aussehen soll, regelt die Frankfurter Gestaltungssatzung Freiraum und Klima. So müssen Dächer und Fassaden in Zukunft umfassend begrünt, Versiegelungen vermieden und Schattenbereiche geschaffen werden. Schottergärten und meterhohe Sichtzäune sind verboten.

Auslöser der Satzung sind die Auswirkungen des Klimawandels, denn viel Grün in der Stadt hilft gegen Überwärmung und gegen Überflutung bei Starkregen. Das verbesserte Mikroklima sorgt für gesündere Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Außerdem wird das Stadtbild aufgewertet und ein wertvoller Beitrag zur Artenvielfalt geleistet.

Die Broschüre „Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten“ erläutert die einzelnen Paragraphen der Satzung und vermittelt Fachwissen zur richtigen Umsetzung. Nützliche Tipps und Hinweise runden die Broschüre ab. Für Inspiration sorgen Fotos und technische Illustrationen.

Weiterführende Fragen zur Satzung beantwortet die Bauaufsicht Frankfurt am Main.

Kontakt: https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/External Link