Shigellose
Was ist eine Shigellose?
Die Shigellose ist eine weltweit vorkommende Erkrankung, die durch Bakterien (Shigellen) verursacht wird. Häufig treten bei dieser Erkrankung blutige Durchfälle auf, was durch eine Entzündung des Dickdarms verursacht wird. Vor allem in wärmeren Ländern mit schlechten Hygienestandards werden die Bakterien häufig über erregerhaltige Lebensmittel übertragen.
Informationen zu Shigellose
Wie äußert sich die Erkrankung?
Charakteristisch
für diese Erkrankung ist das Auftreten von blutig-schleimigen Durchfällen,
bedingt durch eine akute lokale Entzündung des Dickdarms. Es kommen aber auch
mildere Krankheitsverläufe vor.
Die Erkrankung
beginnt 1 – 7 Tage nach der Ansteckung mit krampfartigen Bauchschmerzen, schmerzhaftem
Stuhldrang, Fieber und Durchfall. Die Stühle sind anfangs wässrig, werden aber
bald schleimig-blutig („Bakterienruhr“). Typischerweise treten täglich bis zu
20 – 30 Stuhlentleerungen auf. Die Erkrankungsdauer beträgt in der Regel eine
Woche.
Mögliche Komplikationen sind eine Perforation des
Dickdarms, ein hämolytisch-urämisches Syndrom oder Gelenkentzündungen.
Welche Übertragungswege sind bekannt?
Die Bakterien werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Bei unzureichender Hygiene (z. B. nach dem Toilettengang)
können sie über die Hände übertragen werden (Schmierinfektion). Zudem ist eine Übertragung durch Fliegen möglich.
Vor allem in
wärmeren Ländern werden die Bakterien häufig über erregerhaltige Lebensmittel
übertragen. Betroffen sind insbesondere Milch-, Molkereiprodukte und Wasser. Ist
Wasser verunreinigt, kann es sogar beim Baden zu einer Infektion kommen.
Bereits wenige
Shigellen (10 – 100) können eine Infektion hervorrufen. Shigellen sind daher
sehr ansteckend.
Schlechte hygienische Verhältnisse, beengte Wohngemeinschaften
(Lager, Kinder- und Altenheime, Kindergärten) und warmes Klima begünstigen die
Ausbreitung.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Bei Erkrankten in gutem
Allgemeinzustand reicht in der Regel eine Behandlung der Beschwerden aus (sog.
symptomatische Behandlung).
Trinken Sie
ausreichend, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Durchfall entstehen, auszugleichen
(z. B. Fruchtsaft, Salzstangen oder Bananen). Achten Sie auf Bettruhe und
körperliche Schonung.
In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Antibiotika
und/oder Infusionen notwendig sein.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während der akuten Infektion und solange der Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden wird, dies kann 1 – 4 Wochen nach der akuten Krankheitsphase der Fall sein.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
- Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
- Vermeiden Sie – insbesondere
in Ländern mit niedrigem Hygienestandard – den
Verzehr von hygienisch bedenklichem Wasser, ungeschältem Obst, rohem Gemüse und
Salaten. Kochen Sie Wasser und Gemüse ab und schälen Sie Obst.
Bei einer Erkrankung im häuslichen Umfeld: - Verwenden Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher.
- Desinfizieren Sie Ihre Hände mit alkoholischem Desinfektionsmittel.
- Reinigen Sie Toiletten oder andere Sanitäreinrichtungen nach jedem Besuch mit einem handelsüblichen Haushaltsreiniger.
- Flächen und Gegenstände, die mit Ausscheidungen des Erkrankten in Berührung kommen, sollten desinfiziert werden.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und
Beschäftigte, die an Shigellose erkrankt sind bzw. in deren Wohngemeinschaft
jemand an Shigellose erkrankt ist (Kontaktpersonen) oder die Shigellen
ausscheiden, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten vorübergehend
nicht besuchen, weil sie andere Kinder anstecken könnten. Dieses Besuchsverbot
gilt schon bei Verdacht auf Shigellose. Kontaktpersonen unter 6 Jahren müssen zwei negative Stuhlprobe am Ende der
Inkubationszeit und ein ärztlichen Attest nachweisen, um die Einrichtung wieder
besuchen zu dürfen.
Bei Ausscheidung der Bakterien über mehrere Wochen darf
die Einrichtung nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter
Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen besucht werden.
Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn
bei Ihnen der Verdacht auf oder eine Erkrankung an Shigellose vorliegt, oder
Sie Shigellen
ausscheiden, dürfen
Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in
Umlauf bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten,
Kantinen, Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den
Arbeitgeber über das vorübergehende Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch
für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z. B.
Kochgeschirr), dass dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten
ist.
Die Tätigkeit kann erst nach 3 negativen Stuhlproben (bei
Kontaktpersonen 1 Stuhlprobe am Ende der Inkubationszeit) unter
Einhaltung konsequenter Händehygiene wieder aufgenommen werden.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
- Ärzte und Labore: Meldepflichtig ist der Verdacht auf, die Erkrankung sowie der Tod an Shigellose sowie der direkte Labornachweis des Erregers bei Hinweis auf eine akute Infektion.
- Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung (auch bei Erkrankung eines Haushaltsangehörigen) und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.