Shigellose

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Shigellose

Was ist eine Shigellose?

Die Shigellose ist eine weltweit vorkommende Erkrankung, die durch Bakterien (Shigellen) verursacht wird. Häufig treten bei dieser Erkrankung blutige Durchfälle auf, was durch eine Entzündung des Dickdarms verursacht wird. Vor allem in wärmeren Ländern mit schlechten Hygienestandards werden die Bakterien häufig über erregerhaltige Lebensmittel übertragen.

Informationen zu Shigellose

Wie äußert sich die Erkrankung?
Charakteristisch für diese Erkrankung ist das Auftreten von blutig-schleimigen Durchfällen, bedingt durch eine akute lokale Entzündung des Dickdarms. Es kommen aber auch mildere Krankheitsverläufe vor.
Die Erkrankung beginnt 1 – 7 Tage nach der Ansteckung mit krampfartigen Bauchschmerzen, schmerzhaftem Stuhldrang, Fieber und Durchfall. Die Stühle sind anfangs wässrig, werden aber bald schleimig-blutig („Bakterienruhr“). Typischerweise treten täglich bis zu 20 – 30 Stuhlentleerungen auf. Die Erkrankungsdauer beträgt in der Regel eine Woche.
Mögliche Komplikationen sind eine Perforation des Dickdarms, ein hämolytisch-urämisches Syndrom oder Gelenkentzündungen.

Welche Übertragungswege sind bekannt?
Die Bakterien werden mit  dem Stuhl ausgeschieden. Bei unzureichender Hygiene (z. B. nach dem Toilettengang) können sie über die Hände übertragen werden (Schmierinfektion). Zudem ist eine Übertragung durch Fliegen möglich.
Vor allem in wärmeren Ländern werden die Bakterien häufig über erregerhaltige Lebensmittel übertragen. Betroffen sind insbesondere Milch-, Molkereiprodukte und Wasser. Ist Wasser verunreinigt, kann es sogar beim Baden zu einer Infektion kommen.
Bereits wenige Shigellen (10 – 100) können eine Infektion hervorrufen. Shigellen sind daher sehr ansteckend.
Schlechte hygienische Verhältnisse, beengte Wohngemeinschaften (Lager, Kinder- und Altenheime, Kindergärten) und warmes Klima begünstigen die Ausbreitung.

Wie wird die Erkrankung behandelt?
Bei Erkrankten in gutem Allgemeinzustand reicht in der Regel eine Behandlung der Beschwerden aus (sog. symptomatische Behandlung).
Trinken Sie ausreichend, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Durchfall entstehen, auszugleichen (z. B. Fruchtsaft, Salzstangen oder Bananen). Achten Sie auf Bettruhe und körperliche Schonung.
In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Antibiotika und/oder Infusionen notwendig sein.

Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während der akuten Infektion und solange der Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden wird, dies kann 1 – 4 Wochen nach der akuten Krankheitsphase der Fall sein.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?

  • Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
  • Vermeiden Sie – insbesondere in Ländern mit niedrigem Hygienestandard – den Verzehr von hygienisch bedenklichem Wasser, ungeschältem Obst, rohem Gemüse und Salaten. Kochen Sie Wasser und Gemüse ab und schälen Sie Obst.
    Bei einer Erkrankung im häuslichen Umfeld:
  • Verwenden Sie zu Hause  ein  eigenes  Handtuch  oder  Einmalhandtücher.
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände mit alkoholischem Desinfektionsmittel.
  • Reinigen Sie Toiletten oder andere Sanitäreinrichtungen nach jedem Besuch mit einem handelsüblichen Haushaltsreiniger.
  • Flächen und Gegenstände, die mit Ausscheidungen des Erkrankten in Berührung kommen, sollten desinfiziert werden.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, die an Shigellose erkrankt sind bzw. in deren Wohngemeinschaft jemand an Shigellose erkrankt ist (Kontaktpersonen) oder die Shigellen ausscheiden, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten vorübergehend nicht besuchen, weil sie andere Kinder anstecken könnten. Dieses Besuchsverbot gilt schon bei Verdacht auf Shigellose. Kontaktpersonen unter 6 Jahren müssen zwei negative Stuhlprobe am Ende der Inkubationszeit und ein ärztlichen Attest nachweisen, um die Einrichtung wieder besuchen zu dürfen.
Bei Ausscheidung der Bakterien über mehrere Wochen darf die Einrichtung nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen besucht werden.

Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn bei Ihnen der Verdacht auf oder eine Erkrankung an Shigellose vorliegt, oder Sie Shigellen
ausscheiden, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das vorübergehende Tätigkeitsverbot zu informieren.
Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen (z. B. Kochgeschirr), dass dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten ist.
Die Tätigkeit kann erst nach 3 negativen Stuhlproben (bei Kontaktpersonen 1 Stuhlprobe am Ende der Inkubationszeit) unter Einhaltung konsequenter Händehygiene wieder aufgenommen werden.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore: Meldepflichtig ist der Verdacht auf, die Erkrankung sowie der Tod an Shigellose sowie der direkte Labornachweis des Erregers bei Hinweis auf eine akute Infektion.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtungen: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten an die Kindergemeinschaftseinrichtung (auch bei Erkrankung eines Haushaltsangehörigen) und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.
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