Dienstleistungen / Aufgaben
Das Revisionsamt prüft auf der Grundlage der §§ 128 ff HGO und der städtischen Revisionsordnung im Interesse der Bürger alle Bereiche der Verwaltung. Es versteht sich als Impulsgeber für die Verbesserung der Geschäftsabläufe und der stadtinternen Kommunikation.
Die Prüfrechte erstrecken sich auf das gesamte Verwaltungshandeln und die Beteiligungsunternehmen, soweit dies die jeweilige Satzung vorsieht. Das Revisionsamt prüft frei von Weisungen, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. Die Prüfungsplanung orientiert sich am Risiko orientierten Prüfungsansatz und den anerkannten Grundsätzen der kommunalen Prüfung. Prüfungsmaßstab sind die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels. Weitere Ausführungen, die Berichte und unser Leitbild finden Sie unter den jeweiligen Rubriken.
Aufgabe des Revisionsamts ist insbesondere die Prüfung folgender Bereiche:
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sowie Stellungnahmen an den Magistrat und Beratung der Beschlussgremien auf Grundlage der Prüfergebnisse.