Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten gem. § 5
des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) für die
Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung (ohne Städtische Klinik Höchst)
Unterstützung und Kontrolle der städtischen Ämter und Betriebe bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Informationen zum Datenschutz für die Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung sowie Vorbereitung von entsprechenden Ordnungsgrundlagen
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Datenschutz
Bearbeiten allgemeiner Anfragen und Beschwerden zum Datenschutz von Betroffenen in eigener Angelegenheit
Kooperation mit dem
Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gem. § 7 HDSIG
Prüfen und Überwachen der technischen und organisatorischen Datensicherungsmaßnahmen
Informationssicherheit
Die inhaltliche und personelle Regelung von zentralen Fragen für Informationstechnik (IT) - Sicherheit und Informationssicherheit erfolgt in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main auf der Grundlage von Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Grundschutz-Kompendium www.bsi.deExternal Link).
Die Funktion des „Zentralen Informationssicherheitsbeauftragten“ wird weisungsfrei wahrgenommen und hat u. a. folgende Aufgaben:
Beratung der Ämter und Betriebe bei der Erstellung und Fortschreibung von IT-Sicherheitskonzepten,
Schulungsmaßnahmen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Informationssicherheit,
Projektbegleitung bei der Einführung und Veränderung von IT-Verfahren der Stadtverwaltung Frankfurt am Main,
Erstellen und Fortschreiben der Informationssicherheitsleitlinien der Stadtverwaltung Frankfurt am Main