Datenschutz
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- Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten gem. § 5
des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) für die
Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung (ohne Städtische Klinik Höchst)
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- Unterstützung und Kontrolle der städtischen Ämter und Betriebe bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften
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- Informationen zum Datenschutz für die Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung sowie Vorbereitung von entsprechenden Ordnungsgrundlagen
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- Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Datenschutz
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- Bearbeiten allgemeiner Anfragen und Beschwerden zum Datenschutz von Betroffenen in eigener Angelegenheit
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- Kooperation mit dem
Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gem. § 7 HDSIG
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- Prüfen und Überwachen der technischen und organisatorischen Datensicherungsmaßnahmen
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