Statistische Werte

Statistische Werte

Versammlungsrecht

Versammlungen in Frankfurt am Main

Statistische Werte 1999 - 2023

 Jahr  Angemeldete Versammlungen Angemeldete und durchgeführte Versammlungen
2023  2828 2515
2022 2281 2214
2021 1746 1601
2020 1467 1200
2019 1829 1754
2018  1813 1741
2017 1192 1143
2016  1125 1046
2015  1611 1408
2014  1530 1418
2013  1289 1225

2012 

1662

1630

2011 979 939
2010 873 845
2009  856 822
2008  750 686
2007  463 408
2006  511 447
2005  539 475
2004  379  333
2003  441 419
2002  389 347
2001  307 271
2000  258 237
1999 260 238

Nicht erfasst sind Spontanversammlungen oder nicht angemeldete Versammlungen, die alleine
durch die Polizei bearbeitet werden.

Neuer Höchstwert: Mehr als 2.800 Versammlungen 2023 in Frankfurt am Main

Bei der Versammlungsbehörde in Frankfurt am Main wurden im Jahr 2023 2.828 Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen angemeldet. Dies ist eine Steigerung von 55 % im Vergleich zu 2019.

 

Die Zahl der angemeldeten Versammlungen in Frankfurt am Main hat einen neuen Höchststand erreicht und sich in den vergangenen fünf Jahren um 55 Prozent gesteigert: Von 1.829 Anmeldungen in 2019 auf 2.828 Anmeldungen in 2023. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der angemeldeten Versammlungen um 24 Prozent. Zudem stieg die Anzahl der Auflagenverfügungen seit den Corona-Jahren 2020 und 2021 stark von 37 in 2020 auf 526 in 2023. Tatsächlich durchgeführt wurden vergangenes Jahr 2.515 Versammlungen. Damit ist Frankfurt am Main, gemessen an der Einwohnerzahl, im bundesdeutschen Demoranking sehr weit vorne.

 

Breites Themenspektrum spiegelt weltpolitische Lage wider


Sowohl lokale Themen wie die Rodung des Fechenheimer Waldes und die damit verbundenen Baumbesetzungen und Abseil-Aktionen von Autobahnen der Klimaschützerinnen und -schützer als auch internationale Themen, wie der Krieg in der Ukraine, den Protesten im Iran und der Nahost-Konflikt, zogen die Menschen auf die öffentlichen Straßen und Plätze der Mainmetropole. Deutlich zugenommen haben im diesen Zusammenhang auch die Dauermahnwachen. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Zahl der Versammlungen in den letzten 30 Jahren stetig gestiegen ist. Waren es noch 307 im Jahr 1993 und 441 in 2003, wurden 2013 schon 1.289 und 2023 2.828 Versammlungen angezeigt.
Die Mitarbeitenden der Versammlungsbehörde hatten daher alle Hände voll zu tun. Sie sorgen dafür, dass das hohe Gut der Versammlungsfreiheit ausgeübt werden kann. Entgegen der landläufigen Meinung muss eine Versammlung, Mahnwache oder Kundgebung nicht genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden. Die Versammlungsbehörde kümmert sich darum, dass sich beispielsweise gleichzeitig stattfindende Demonstrationen nicht gegenseitig stören oder die Stadt nicht komplett blockiert wird. Hierzu werden im Vorfeld sog. Kooperationsgespräche mit den Anmeldenden und der Polizei geführt. Letztere „betreut“ die Durchführung der Versammlung vor Ort und bietet mit ihren Einschätzungen wichtige Entscheidungshilfen.


Mehr als 500 Auflagenverfügungen in 2023


Wie schwierig die Wahrung der Sicherheit und Ordnung bei Versammlungen häufig sein kann, zeigt sich darin, dass die Zahl der Auflagenverfügungen mit 526 im letzten Jahr sehr stark angestiegen ist. Handelte es sich 2020 bei den Verfügungen häufig um die Durchsetzung der Corona-Auflagen, mussten in 2023 häufiger als zuvor Auflagen zum Verbot bestimmter Flaggen, Zeichen und Parolen verfügt werden. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) aus dem Dezember 2023. Hier urteilte das Gericht in Bezug auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina, dass die Parole „from the river to the sea“ als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu werten ist und die Aussage „Juden Kindermörder“ als Volksverhetzung gilt. Beide Aussagen hatte das Ordnungsamt Frankfurt zuvor in der Auflagenverfügung einer Demonstration verboten, was der VGH als rechtmäßig bestätige.


Neun Demonstrationen wurden 2023 verboten


Nur als letztes Mittel bei zu erwartenden groben Rechtsverstößen oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit, die nicht mit konkreten Beschränkungen abgewandt werden können, kann ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt erließ in 2023 neun Verbotsverfügungen sowie zwei Auflagenverfügungen mit Teilverboten. Teilverbote können z.B. die Verlegung des Versammlungsortes gegen den Willen des Anmeldenden sein. Diese Verbote stellen ganz besondere Herausforderungen an die Begründung, da es sich um eine erhebliche Grundrechtseinschränkung handelt und insbesondere das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Verbotsverfügungen werden in der Regel juristisch angefochten letztlich gerichtlich entschieden. „Die Arbeit der Versammlungsbehörde steht mehr denn je im Spannungsfeld der Gewährleistung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Sicherheit und Ordnung auf der anderen Seite“, sagt Karin Müller, Leiterin des Ordnungsamts Frankfurt am Main.  

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