Versammlungen in Frankfurt am Main
Statistische Werte 1999 - 2023
Jahr | Angemeldete Versammlungen | Angemeldete und durchgeführte Versammlungen |
2023 | 2828 | 2515 |
2022 | 2281 | 2214 |
2021 | 1746 | 1601 |
2020 | 1467 | 1200 |
2019 | 1829 | 1754 |
2018 | 1813 | 1741 |
2017 | 1192 | 1143 |
2016 | 1125 | 1046 |
2015 | 1611 | 1408 |
2014 | 1530 | 1418 |
2013 | 1289 | 1225 |
2012 |
1662 |
1630 |
2011 | 979 | 939 |
2010 | 873 | 845 |
2009 | 856 | 822 |
2008 | 750 | 686 |
2007 | 463 | 408 |
2006 | 511 | 447 |
2005 | 539 | 475 |
2004 | 379 | 333 |
2003 | 441 | 419 |
2002 | 389 | 347 |
2001 | 307 | 271 |
2000 | 258 | 237 |
1999 | 260 | 238 |
Nicht erfasst sind Spontanversammlungen oder nicht angemeldete Versammlungen, die alleine
durch die Polizei bearbeitet werden.
Neuer Höchstwert: Mehr als 2.800 Versammlungen 2023 in Frankfurt am Main
Bei der Versammlungsbehörde in Frankfurt am Main wurden im Jahr 2023 2.828 Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen angemeldet. Dies ist eine Steigerung von 55 % im Vergleich zu 2019.
Die Zahl der angemeldeten Versammlungen in Frankfurt am Main hat einen neuen Höchststand erreicht und sich in den vergangenen fünf Jahren um 55 Prozent gesteigert: Von 1.829 Anmeldungen in 2019 auf 2.828 Anmeldungen in 2023. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der angemeldeten Versammlungen um 24 Prozent. Zudem stieg die Anzahl der Auflagenverfügungen seit den Corona-Jahren 2020 und 2021 stark von 37 in 2020 auf 526 in 2023. Tatsächlich durchgeführt wurden vergangenes Jahr 2.515 Versammlungen. Damit ist Frankfurt am Main, gemessen an der Einwohnerzahl, im bundesdeutschen Demoranking sehr weit vorne.
Breites Themenspektrum spiegelt weltpolitische Lage wider
Sowohl
lokale Themen wie die Rodung des Fechenheimer Waldes und die damit verbundenen
Baumbesetzungen und Abseil-Aktionen von Autobahnen der Klimaschützerinnen und -schützer
als auch internationale Themen, wie der Krieg in der Ukraine, den Protesten im
Iran und der Nahost-Konflikt, zogen die Menschen auf die öffentlichen Straßen und
Plätze der Mainmetropole. Deutlich zugenommen haben im diesen Zusammenhang auch
die Dauermahnwachen. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Zahl der
Versammlungen in den letzten 30 Jahren stetig gestiegen ist. Waren es noch 307
im Jahr 1993 und 441 in 2003, wurden 2013 schon 1.289 und 2023 2.828
Versammlungen angezeigt.
Die
Mitarbeitenden der Versammlungsbehörde hatten daher alle Hände voll zu tun. Sie
sorgen dafür, dass das hohe Gut der Versammlungsfreiheit ausgeübt werden kann.
Entgegen der landläufigen Meinung muss eine Versammlung, Mahnwache oder
Kundgebung nicht genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden. Die
Versammlungsbehörde kümmert sich darum, dass sich beispielsweise gleichzeitig
stattfindende Demonstrationen nicht gegenseitig stören oder die Stadt nicht
komplett blockiert wird. Hierzu werden im Vorfeld sog. Kooperationsgespräche
mit den Anmeldenden und der Polizei geführt. Letztere „betreut“ die
Durchführung der Versammlung vor Ort und bietet mit ihren Einschätzungen
wichtige Entscheidungshilfen.
Mehr als 500
Auflagenverfügungen in 2023
Wie
schwierig die Wahrung der Sicherheit und Ordnung bei Versammlungen häufig sein
kann, zeigt sich darin, dass die Zahl der Auflagenverfügungen mit 526 im
letzten Jahr sehr stark angestiegen ist. Handelte es sich 2020 bei den
Verfügungen häufig um die Durchsetzung der Corona-Auflagen, mussten in 2023
häufiger als zuvor Auflagen zum Verbot bestimmter Flaggen, Zeichen und Parolen verfügt
werden. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) aus dem Dezember 2023. Hier urteilte
das Gericht in Bezug auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina, dass die
Parole „from the river to the sea“ als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit
und Ordnung zu werten ist und die Aussage „Juden Kindermörder“ als
Volksverhetzung gilt. Beide Aussagen hatte das Ordnungsamt Frankfurt zuvor in
der Auflagenverfügung einer Demonstration verboten, was der VGH als rechtmäßig
bestätige.
Neun Demonstrationen
wurden 2023 verboten
Nur
als letztes Mittel bei zu erwartenden groben Rechtsverstößen oder
schwerwiegenden Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit, die nicht mit
konkreten Beschränkungen abgewandt werden können, kann ein Versammlungsverbot
ausgesprochen werden. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt erließ in 2023
neun Verbotsverfügungen sowie zwei Auflagenverfügungen mit Teilverboten. Teilverbote
können z.B. die Verlegung des Versammlungsortes gegen den Willen des
Anmeldenden sein. Diese Verbote stellen ganz besondere Herausforderungen an die
Begründung, da es sich um eine erhebliche Grundrechtseinschränkung handelt und
insbesondere das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Verbotsverfügungen
werden in der Regel juristisch angefochten letztlich gerichtlich entschieden. „Die
Arbeit der Versammlungsbehörde steht mehr denn je im Spannungsfeld der
Gewährleistung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit auf der einen Seite und
dem Schutz der Sicherheit und Ordnung auf der anderen Seite“, sagt Karin
Müller, Leiterin des Ordnungsamts Frankfurt am Main.