Sozialhilfe im SGB XII (Sozialgesetzbuch XII)
Ihre Rente reicht nicht aus um Ihre Miete zu bezahlen oder Lebensmittel zu kaufen?
Sie bekommen kein Geld vom Jobcenter, da Sie trotz Ihres Alters nicht mehr arbeiten können?
Wir unterstützen Sie in diesen Lebenssituationen auf der Grundlage des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Unsere Sozialrathäuser und der Besondere Dienst 3 beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.