Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige SozialrathausInternal Link.
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Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die das Eintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft bestreiten können.
Kinder bzw. Eltern der Leistungsberechtigten werden hierbei nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn sie nicht über ein sehr hohes Einkommen (mehr als 100.000 EUR jährlich) verfügen.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
Die Grundsicherung umfasst den Lebensbedarf, der nach Regelbedarfsstufen bemessen wird, angemessene Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und zentrale Warmwasserversorgung, ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Mehrbedarfszulagen (bspw. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“, bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung etc.).
Einen Antrag auf Prüfung Ihres Anspruchs können Sie in dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialrathaus stellen. Hier erfolgen die Beratung, die Bearbeitung Ihres Antrages und die Auszahlung der Leistungen.
§§ 41 ff. SGB XII
Mit dem Hessenpass mobil können Empfänger:innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein verbilligtes Deutschlandticket erwerben, das im Abo 31 Euro pro Monat kostet. Weitere Informationen zum Ticket finden Sie unter www.hessenpass-mobil.de und zum Kauf unter meine.vgf-ffm.de.
Den Berechtigungsnachweis für den Hessenpass mobil haben Sie bei bestehendem Leistungsbezug bereits vom Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt per Post erhalten. Falls nicht oder bei Verlust, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sozialrathaus.Internal Link