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Heilpraktikerüberprüfung

Wenn Sie in Frankfurt am Main die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

 

Beantragt werden kann:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis,
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis oder
  • die auf das Gebiet der Physiotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis,
  • die auf das Gebiet der Logopädie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis.

 

Die Anmeldung erfolgt über das OrdnungsamtInternal Link der Stadt Frankfurt am Main.

Weitere Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung finden Sie auch im Informationsblatt Heilpraktikerüberprüfung (pdf , 424KB)Download Link und unter Downloads.

Praxisanmeldung von selbständigen / freiberuflichen nichtärztlichen Heilberufen (Niederlassung)

Für die Anmeldung oder Änderungsanzeige verwenden Sie bitte das vorgesehene Meldeformular unter Downloads.

Sie dürfen die Heilkunde erst dann ausüben, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Heilpraktiker-Erlaubnis sind.

 

Weitere Informationen zur Praxisanmeldung und Änderungsanzeigen finden Sie hierInternal Link.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Hygiene in Arzt-, Zahnarzt- und HeilpraktikerpraxenInternal Link.