Einschulungsuntersuchung
Alle Kinder, die zum 1.Juli das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und im kommenden Schuljahr eingeschult. Ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens ist die ärztliche Einschulungsuntersuchung: sie verbindet Aspekte der individuellen schul- und unterrichtsbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der kinderärztlichen Krankheitsfrüherkennung. Sie ist in Hessen gesetzlich vorgeschrieben.
Den Termin zur Einschulungsuntersuchung verschicktdas Gesundheitsamt per Post mit einem Einladungsschreibenund den aktuell geltenden Datenschutzrichtlinienetwa 3 bis 4 Wochen vor dem Termin.
Untersucht werden:
- das Seh- und Hörvermögen
- der Blutdruck und der Puls
- die Größe und das Gewicht
- die körperliche Entwicklung und der Gesundheitszustand
- der allgemeine Entwicklungszustand (Entwicklungsscreening)
Das soll zum Termin mitgebracht werden:
- der ausgefüllte Anamnesebogen,
- das Vorsorgeheft (U-Heft ) und der Impfausweis,
- gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen,
- gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
- Falls das Kind nicht in Begleitung seiner Personensorgeberechtigten zur Untersuchung kommt, wird eine Einverständniserklärung benötigt. Diese muss bestätigen, dass das Kind im Beisein der Person, die es begleitet, untersucht werden darf, dass dieser Person Auskünfte sowie Empfehlungen mitgeteilt werden und mögliche Arztbriefe für weiterführende Diagnostik ausgehändigt werden dürfen.
Alle ausführlichen Informationen zur Einschulungsuntersuchung finden Sie hier.Internal Link