Allgemeine Informationen

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Zahngesundheit

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Gesund beginnt im Mund - (Zahn)gesundheitsförderung ist unsere Aufgabe

Dafür ist uns kein Weg zu weit.

 

Jugendzahnärzte, Jugendzahnärztinnen und Prophylaxefachkräfte des Gesundheitsamts Frankfurt sowie des Arbeitskreises Jugendzahnpflege für Frankfurt besuchen Ihre Kinder in Krabbelgruppen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführenden Schulen, Sonderschulen und Behinderteneinrichtungen.

 

Unser Weg zu gesunden Zähnen ist leicht, macht Spaß und führt zum Erfolg. Wir wünschen Ihnen und uns:

Gesunde Zähne ein Leben lang!

 

 

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AKJ © AKJ, Foto: AKJ

 

 

 

 

 

   

 

Gruppenprophylaxe- ein gesetzlicher Auftrag

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe ist Gegenstand gesetzlicher Regelung. § 21 des Sozialgesetzbuches (SGB), Abschnitt V, fordert Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen in Kindereinrichtungen und Schulen.

 

Arbeitskreis Jugendzahnpflege für Frankfurt am Main und den Main-Taunus-Kreis

In Frankfurter Schulen wird die Gruppenprophylaxe von jugendzahnmedizinischen Teams des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Jugendzahnpflege durchgeführt.

 

Die Kindergärten werden durch die Patenschaftszahnarzt-Teams der freien Praxen oder durch Mitarbeiter der Arbeitskreise Jugendzahnpflege (Prophylaxefachkräfte, Ernährungsberaterinnen usw.) betreut.

 

Die Finanzierung des Arbeitskreises wird von den gesetzlichen Krankenkassen und den niedergelassenen Zahnärzten getragen. Die Zahngesundheit der Frankfurter Kinder konnte in den letzten Jahren durch gezielte Präventionsarbeit erheblich verbessert werden. Die Auswertungen der erhobenen Befunde erfolgt jährlich und wird in Gesundheitsberichten dokumentiert.

Angebote im Überblick

  • Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen von Kindergarten- und Schulkindern

 

  • Karies-Prophylaxe-Programme des Arbeitskreis Jugendzahnpflege für Frankfurt am Main und den Main-Taunus-Kreis

 

  • Zahnärztliche Begutachtung von Heil- und Kostenplänen im Rahmen der Amtshilfe für das Sozialamt, das Jugendamt und Beihilfestellen
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