Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.Gibt es weibliche Stadtbedienstete mit Migrationshintergrund in Führungspositionen deren Migrationshintergrund aus einem nicht EU- Land herrührt?
2.Gibt es sie mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit?
3.Falls Frage 1 oder 2 positiv beantwortet wurde: Um wie viele Frauen handelt es sich?
Begründung:
Da der Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen sehr gering ist, kann man davon ausgehen, dass dort noch weniger Frauen gibt.
Um eine möglichst hohe Diversität zu gewährleisten, ist auf jeden Fall eine Bestandsaufnahme Voraussetzung.
Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 21: Ich bin ein Frankfurter - IBF –
Adriana Maximino dos Santos, Liste 4: Lateinamerika für inklusive Vielfalt - LIV -
Ming Yang, Liste 41: Chinesische Liste –CL-
Farid Mahmudov, Liste 23: United Frankfurt – UFF -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats – Finanzen, Beteiligungen und
Personal vom 17.03.2022
Vorab wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
aus datenschutzrechtlichen Gründen nur personenbezogene Daten erhoben werden
dürfen, die für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. Aus
diesen vorhandenen Daten sind zur Bestimmung des Merkmals Migrationshintergrund
lediglich die „Staatsangehörigkeit“ sowie ein „Geburtsort im Ausland“
vorhanden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der
persönliche „Migrationshintergrund“ erfass wird (Geburt im Ausland, andere
Staatsbürgerschaft als die deutsche). Ein möglicher familiärer
Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Das bedeutet, dass nach
Führungskräften mit familiärem Migrationshintergrund, die bei der
Stadtverwaltung beschäftigt sind, nicht systemisch ausgewertet werden kann.
Frage 1:
Ja.
Frage 2:
Ja.
Frage 3:
Stellen mit Führungsfunktionen (Amtsleitung,
Abteilungsleitung und Sachgebietsleitung) sind entsprechend gekennzeichnet. Die
Beschäftigtenzahlen zum Stand 31.12.2021 sind den folgenden Tabellen zu
entnehmen:
Amts-/Betriebsleitungen weiblich männlich Summe
28 26 54
Abteilungsleitungen 100 132 232
Sachgebietsleitungen 308 246 554
Summe 436 404 840
Mit Migrationshintergrund (=Geburt im Ausland oder andere
Staatsangehörigkeit als die deutsche)
Weibliche nicht
in der EU mit ausländischer Summe
Führungskräfte geboren
(Frage 1) Staatsangehörigkeit (Frage 3)
(Frage
2)
Amts-/Betriebsleitungen 0 0 0
Abteilungsleitungen 2 1 3
Sachgebietsleitungen 17 6 17
Summe 19 7 20
Durch sechs Mehrfachnennungen beläuft sich die
Beschäftigtenzahl auf 20.
gez.
Dr. Bastian Bergerhoff
Stadtrat
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.Wie viele Mitarbeiter*innen der Stadt haben:
-Französische als Muttersprache
-Gute Französischkenntnisse
2.Wie ist die Aufteilung insbesondere in den Bürgerämtern, in den Jugendämtern, in den Sozialämtern und in der Ausländerbehörde?
3.Werden diese Mitarbeiter*innen besonders für die französischsprachige Bevölkerung eingesetzt? Wenn ja, wie?
Begründung:
Etwa 15.000 Mitbürger*innen leben in Frankfurt, die aus Ländern herkommen, die Französisch als Amtssprache ausweisen. Dabei kann nicht ausgegangen werden, dass diese Mitbürger*innen in ihren Verwaltungsgängen die deutsche Sprache genügend beherrschen.
Gleichzeitig ist die französische Sprache nach Englisch die verbreitete Fremdsprache in den Frankfurter Schulen. Somit ist ein Potential an französischsprachigen Mitarbeiter*innen da, um der Anliegen aus der Bevölkerung besser und effizienter zu bearbeiten.
Eine ausführliche Statistik ist für diese Zwecken wichtig.
Antragsteller:
Florian Chiron – Liste 37 / Bündnis 90-die Grünen
Jean-Marie Langlet – Liste 10 / SPD
Marc de la Fouchardière – Liste 14 / Français de Hesse
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats – Finanzen, Beteiligungen und
Personal vom 22.03.2022
Die Fragen 1 – 3 werden zusammen beantwortet:
Bei der Einstellung von Mitarbeitenden werden nur
persönliche Daten erfasst, die für das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis
erforderlich sind. Weitere Daten können und dürfen aufgrund der geltenden
Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Verbotes der Datenvorratshaltung)
nicht erhoben werden.
Erkenntnisse zu Sprachkenntnissen liegen dem Magistrat nicht
vor.
gez.
Dr. Bastian Bergerhoff
Stadtrat
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1.Wie viele Intensivklassen gibt es für Neuankömmlinge in Frankfurt am Main bzw. für welche Stufen?
2.Wie viele Kinder und wie viele Stufen gibt es durchschnittlich pro Klasse?
3.Bekommen die Lehrerinnen und Lehrer Unterstützung für ihre Aufgaben?
4.Wie ist der Übergang zu den Regelklassen in der Pandemiezeit?
Begründung:
Mehrere Eltern üben Kritik über die Tatsache, dass Lehrerinnen und Lehrer oft wegen der Anzahl von Kindern aus den unterschiedlichen Stufen in den gleichen Klassen sowie die Mehrzahl von unterschiedlichen Sprachen überfordert sind. Damit wird das Lerntempo der Kinder verlangsamt.
Außerdem beschweren sie sich, dass viele Kinder wegen des Lockdowns bzw. Ausfallens von Unterrichtsstunden keinen Übergang zu den Regelklassen machen konnten. Dies bedeutet, dass manche Kinder zwei Jahre in einer Intensivklasse bleiben müssen. Dies führt oft zu einem großen Altersunterschied unter den Schülern. In einigen Fällen kann der Altersunterschied sogar bei drei (!) Jahren liegen. Das kann zur Traumatisierung und Demotivation der Kinder sowie Rückschritte bei der Integration solcher Kinder führen.
Antragsteller/innen:
Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV
Mesut Altiok – Liste ANA
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats - Bildung, Immobilien und Neues Bauen vom 28.09.2022
1. Es
gibt 88 Intensivklassen in den allgemeinbildenden Schulen. In der Primarstufe
sind es 36, in der Sekundarstufe I 52
Klassen, darunter 6 Alphabetisierungsklassen.
Daneben
gibt es in den beruflichen Schulen 13 InteA-Klassen (Integration durch
Anschluss und Abschluss). Die InteA-Klassen sind ein Angebot für Schüler/-innen
mit erhöhtem Sprachförderbedarf ab 16 Jahren bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres. Das Angebot soll flexible Übergänge in andere schulische
Bildungsgänge sowie Zugänge zur Ausbildungs- und Berufswelt ermöglichen. Neben
dem Erlernen der deutschen Sprache erwerben die Jugendlichen dort
Grundkenntnisse in Mathematik, Naturwissenschaft, Politik und Wirtschaft.
2. Pro Klasse werden durchschnittlich 12,3
Kinder beschult.
3. Die
Lehrkräfte erhalten Unterstützung in Form von Beratung und Fortbildung (auch
durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten). Im Unterricht werden sie
durch Personal im Rahmen des UBUS-Programms (Unterrichtsbegleitende
Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte) unterstützt. In den
beruflichen Schulen gibt es darüber hinaus eigene sozialpädagogische
Fachkräfte, die die Beschulung der InteA-Klassen begleiten.
4. Durch
einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 27.5.2021 wurde die maximale
Verweildauer in den Intensivklassen aufgrund der Pandemie auf dreieinhalb Jahre
verlängert. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist in Ausnahmefällen auch ein Wechsel
von einer Intensivklasse der Primarstufe in eine Intensivklasse der
Sekundarstufe I möglich. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist nun auch
der Wechsel von einer Intensivklasse der Sekundarstufe I in eine InteA-Maßnahme
möglich.
Im
Schuljahr 2020/2021 gingen in der Primarstufe 117 Kinder von einer
Intensivklasse in eine Regelklasse über, in der Sekundarstufe I waren es 233.
gez.
Sylvia Weber
Stadträtin
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1.Wie viele Frauen, Männer und LGBQT+ (divers) mit Migrationshintergrund waren Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im Jahr 2020?
2.Gibt es statistische Daten zu den Opfern wie Alter, Herkunftsland oder Familienstand?
3. Gibt es Fälle, in denen die Gewalttaten in Zusammenhang mit Diskriminierung und Rassismus stehen?
Begründung:
In der am 11.03.2021 vom Polizeipräsidium Frankfurt erstellten Kriminalstatistik ist eine Übersicht von Straftaten und Opfern Frankfurt zu finden. In diesen Statistiken sind weder Menschen mit Migrationshintergrund noch die dritte rechtliche Geschlechtsbezeichnung (divers) zu sehen.
Damit die Behörden, Institutionen und Vereine die Probleme besser bekämpfen sowie Präventionsmaßnahmen durchführen können, ist es erforderlich, dass die Kriminalstatistiken diese Angaben umfassen. Durch die Informationen z.B. Herkunftsländer z.B. ist es möglich, Hinweise und mehr Beratungsangebote in entsprechenden Sprachen anzubieten.
Gemäß Frauenreferat „Jede zweite Frau in Frankfurt ist statistisch gesehen eine Migrantin oder stammt von einer Einwandererfamilie ab. Die "Migrantin" stellt damit den Querschnitt der weiblichen Bevölkerung in unserer Stadt dar“ (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/frauenreferat/flucht-und-migrationInternal Link).
Definitionen:
Sexualisierte Gewalt
Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um Formen von Gewalt und Machtausübung mittels sexueller Handlungen.
Häusliche Gewalt:
Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen Formen: Neben körperlicher Gewalt fällt auch sexuelle oder psychische Gewalt innerhalb einer bestehenden oder beendeten häuslichen Gemeinschaft bzw. Partnerschaft darunter; also zum Beispiel in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nicht - ehelichen Lebensgemeinschaft.
https://staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen/haeusliche-gewalt-erkennenExternal Link.
Kriminalstatistiken:
Antragsteller/innen:
Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV
Dijana Avdic – Serbische Liste
Jumas Medoff – Ich bin ein Frankfurter
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats - Bürgermeisterin, Diversität,
Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt vom
03.02.2022
Zu 1-3
Um zu einer Einschätzung der Größenordnung der Opfer von
häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie zu Gewaltdaten in Zusammenhang mit
Diskriminierung und Rassismus kommen zu können, wäre eine Zusammenführung der
Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit den Erfahrungswerten von
Beratungsstellen notwendig. Auch dann kann jedoch nur von „gemeldeter“ oder „offizieller“
Gewalt gesprochen werden, da darüber hinaus eine Dunkelziffer an
nicht-gemeldeten Gewalttaten verbleibt. Dies vorangesetzt können an dieser
Stelle des Weiteren auch deshalb keine Statistiken ausgewiesen werden, weil die
PKS keine Daten zum Migrationshintergrund in Kombination mit dem Geschlecht
oder LSBTIQ-Zugehörigkeit erfasst. Die PKS erhebt lediglich die
Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und keine Motivlagen (z. B. Rassismus
oder Diskriminierung).
Die statistische Datenlage zu häuslicher und sexualisierter
Gewalt gegen LSBTIQ-Personen allgemein, ohne Betrachtung eines möglichen Migrationshintergrundes,
ist insgesamt sehr lückenhaft. Dem Grunde nach erfasst die Kriminalstatistik
die sog. „Hasskriminalität“, also Straften, die sich gegen die sexuelle
Orientierung des Opfers richten sowie Gewalttaten gegen Trans- und
Interpersonen, durchaus. Hier ist jedoch eine extrem hohe Dunkelziffer
anzunehmen von Fällen, die nicht aktenkundig werden (ca. 90 %).
Gründe dafür sind, dass viele Betroffene den Weg zu Polizei
aus Angst vor Ablehnung scheuen, Zudem ist davon auszugehen, dass sehr viele
Fälle nicht korrekt als „Hasskriminalität“ vermerkt, sondern als „Allgemeinkriminalität“
(z. B. Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung etc.) erfasst werden. So wird in
der Summe nur ein Bruchteil der tatsächlich stattfindenden Hasskriminalität
gegen LSBTIQ-Personen in den Statistiken sichtbar.
Insgesamt wurden in Deutschland für das Jahr 2020 782
Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTIQ-Personen registriert, darunter 154
Gewalttaten. Für das Jahr 2019 wurden bundesweit 576 entsprechende Straftaten
registriert, darunter 151 Gewalttaten.
In Hessen werden seit 2016 Fallzahlen mit den
Erhebungsparametern „Sexuelle Orientierung“ und „Hasskriminalität“ sowie ab
2020 ergänzend mit „Geschlecht / Sexuelle Identität“ in der Kriminalstatistik
registriert. Vor diesem Hintergrund kamen in den letzten Jahren zur Anzeige:
2016: 5 Fälle; 2017: 15 Fälle; 2018: 7 Fälle; 2019: 1 Fall; 2020: 23 Fälle.
Im Dezember 2021 hat sich die Konferenz der Innenminister
der Bundesländer erstmalig mit der „vorurteilsmotivierten Hasskriminalität
gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen“
befasst. In der Folge wurde aufgrund des Ausmaßes der Problematik eine
Fachkommission einberufen.
Zu 2.:
Laut PKS ist die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt in
Frankfurt am Main seit dem Jahr 2017 generell steigend. Im Jahr 2020 waren 2014
Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet, 2017 waren es 180. Der Anteil weiblicher
Opfer lag dabei bei 79,6 Prozent. Der Familienstand wird in der PKS nicht
erhoben. Daten zu Staatsangehörigkeit und Altersgruppen werden nicht
veröffentlicht, können jedoch als Sonderauswertung angefragt werden.
gez.
Dr. Nargess Eskandari-Grünberg
Bürgermeisterin
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
-Wie viele Schulen bzw. welche Schulen haben Elternvertreterinnen und Elternvertreter von ausländischen Kindern bzw. nach dem § 109 Hessischen Schulgesetz in Frankfurt am Main?
-Wie werden die Eltern darüber informiert, dass der §109 in ihrer Schule Anwendung findet?
Begründung:
§ 109 - Schulgesetz
Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler
Beträgt der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule mindestens 10 vom Hundert, jedoch weniger als 50 vom Hundert, so wählen die Eltern der ausländischen Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) für jeweils angefangene 25 Schülerinnen und Schüler und in den Jahrgangsstufen der Oberstufe (Sekundarstufe II) für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler, in der Berufsschule für jeweils angefangene 50 Schülerinnen und Schüler aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren je eine Elternvertreterin oder einen Elternvertreter und je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese Elternvertreterinnen und Elternvertreter gehören dem Schulelternbeirat mit beratender Stimme an.
Antragsteller/innen:
Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV
Mesut Altiok – Liste ANA
Barbara Lange - Dialoginitiative
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats - Bildung, Immobilien und Neues Bauen vom 28.09.2022
Die
Anfrage zur Elternvertretung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Hessischen
Kultusministeriums bzw. des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am
Main. Auf unsere Anfrage nimmt das Staatliche Schulamt dazu wie folgt Stellung:
Wie
viele Schulen bzw. welche Schulen haben Elternvertreterinnen und
Elternvertreter von ausländischen Kindern bzw. nach dem § 109 Hessischen
Schulgesetz in Frankfurt am Main?
Hierüber
liegen dem Staatlichen Schulamt keine Zahlen vor, da die Schulen nicht
verpflichtet sind, die Einrichtung bzw. die Wahl der Vertretung der Eltern
ausländischer Schülerinnen und Schüler zu melden.
Wie
werden die Eltern darüber informiert, dass der §109 in ihrer Schule Anwendung
findet?
Zur
Wahl der Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler nach §
109 des Hessischen Schulgesetzes lädt gem. § 6 Abs. 2 der Verordnung für die
Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des
Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse die
oder der amtierende Vorsitzende oder die oder der amtierende stellvertretende
Vorsitzende des Schulelternbeirats ein. Ihnen obliegt die Information der
betroffenen Eltern sowie die Durchführung der Wahlen.
gez.
Sylvia Weber
Stadträtin
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
In den arabischsprachigen Medien, und in den sozialen Medien, wird darüber berichtet, dass ein Frankfurter Mitbürger islamischen Glaubens am 21. Dezember verstorben ist und dass sein Leichnam am 29.12.2021 behördlich eingeäschert wurde.
Am Freitag, den 14.01.2022 fand das Islamische Totengebet statt. Der Verstorbene hatte eine marokkanische Staatsangehörigkeit. Seine Meldeanschrift soll bekannt gewesen sein. Die Eltern, auch wohnhaft in Frankfurt, oder weitere Angehörige wurden nicht informiert. Im Islam oder auch im Judentum ist die Einäscherung des Körpers grundsätzlich verboten. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gefragt:
1.Ist dem Magistrat der oben genannte Fall bekannt?
2.Wer hat die Einäscherung angeordnet?
3.Wurde das marokkanische Konsulat informiert?
4.Warum wurde der Leichnam eingeäschert und nicht eine Erdbestattung durchgeführt?
5.War die marokkanische Staatsangehörigkeit nicht ein Indiz für eine Erdbestattung?
6.Warum wurden die Angehörigen nicht gesucht?
7.Wurden die Frankfurter Moscheegemeinden angefragt? Warum nicht?
8.Was tut der Magistrat, um eine Wiederholung zu vermeiden und religiöse Zugehörigkeiten bei sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen zu berücksichtigen?
Antragsteller:
SPD Fraktion
Abdenassar Gannoukh
Mustapha Lamjahdi
Mohamed Seddadi
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dezernats - Bürgermeisterin, Diversität,
Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt vom
03.03.2022
Zu 1.:
Ja, der Magistrat hat im Nachhinein Kenntnis von diesem Fall
erlangt.
Zu 2., 3., 4., 5. u. 7.:
Da es sich vorliegend um eine Klinik in privater
Trägerschaft handelt, können diese Fragen seitens des Magistrats nicht
beantwortet werden.
Zu 6.:
Wie unter Ziff. 2 ausgeführt, liegen dem Magistrat aus dem
gleichen Grund keine Informationen hierüber vor. Der Presse war jedoch zu
entnehmen, dass der Verstorbene eine Benachrichtigung der Eltern explizit
vernein hat.
Zu 8.:
Im vorliegenden Fall ist zunächst festzuhalten, dass es sich
nicht um eine seitens der Stadt Frankfurt am Main ordnungsbehördlich
angeordnete Bestattung handelte. Für die Einleitung von sog. Sorgemaßnahmen
nach dem hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) war vorliegend gem. §
13 (3) FBG die Klinikleitung verantwortlich. Eine Rückfrage beim zuständigen
Ordnungsamt hat ferner ergeben, dass der religiösen Zugehörigkeit und den
daraus resultierenden Bestattungsritualen bei ordnungsbehördlich angeordneten
Bestattungen Rechnung getragen wird, sofern die Religionszugehörigkeit bekannt
bzw. ermittelbar ist. Von einer entsprechenden Sensibilisierung der zuständigen
Beschäftigten ist als auszugehen.
gez.
Dr. Nargess Eskandari-Grünberg
Bürgermeisterin