Anfragen 2022

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KA 8 vom 17.01.2022 Weibliche Stadtbedienstete mit Migrationshintergrund in Führungspositionen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1.Gibt es weibliche Stadtbedienstete mit Migrationshintergrund in Führungspositionen deren Migrationshintergrund aus einem nicht EU- Land herrührt?

 

2.Gibt es sie mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit?

 

3.Falls Frage 1 oder 2 positiv beantwortet wurde: Um wie viele Frauen handelt es sich?

 

Begründung:

Da der Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen sehr gering ist, kann man davon ausgehen, dass dort noch weniger Frauen gibt. 

Um eine möglichst hohe Diversität zu gewährleisten, ist auf jeden Fall eine Bestandsaufnahme Voraussetzung.

 

Antragsteller/innen:

Jumas Medoff, Liste 21: Ich bin ein Frankfurter - IBF –

Adriana Maximino dos Santos, Liste 4: Lateinamerika für inklusive Vielfalt - LIV -

Ming Yang, Liste 41: Chinesische Liste –CL-

Farid Mahmudov, Liste 23: United Frankfurt – UFF -

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats – Finanzen, Beteiligungen und Personal vom 17.03.2022

Vorab wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Arbeitsverhältnisses aus datenschutzrechtlichen Gründen nur personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. Aus diesen vorhandenen Daten sind zur Bestimmung des Merkmals Migrationshintergrund lediglich die „Staatsangehörigkeit“ sowie ein „Geburtsort im Ausland“ vorhanden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche „Migrationshintergrund“ erfass wird (Geburt im Ausland, andere Staatsbürgerschaft als die deutsche). Ein möglicher familiärer Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Das bedeutet, dass nach Führungskräften mit familiärem Migrationshintergrund, die bei der Stadtverwaltung beschäftigt sind, nicht systemisch ausgewertet werden kann.

Frage 1:

Ja.

Frage 2:

Ja.

Frage 3:

Stellen mit Führungsfunktionen (Amtsleitung, Abteilungsleitung und Sachgebietsleitung) sind entsprechend gekennzeichnet. Die Beschäftigtenzahlen zum Stand 31.12.2021 sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:

Amts-/Betriebsleitungen                 weiblich                       männlich                  Summe
                                                           28                                26                               54
Abteilungsleitungen                       100                              132                             232
Sachgebietsleitungen                     308                              246                             554


Summe                                              436                              404                             840

Mit Migrationshintergrund (=Geburt im Ausland oder andere Staatsangehörigkeit als die deutsche)



Weibliche                               nicht in der EU           mit ausländischer                    Summe
Führungskräfte                     geboren (Frage 1)      Staatsangehörigkeit               (Frage 3)
                                                                                  (Frage 2)


Amts-/Betriebsleitungen         0                                 0                                              0

Abteilungsleitungen                2                                 1                                             3
Sachgebietsleitungen             17                               6                                            17


Summe                                  19                             7                                             20

Durch sechs Mehrfachnennungen beläuft sich die Beschäftigtenzahl auf 20.

gez.
Dr. Bastian Bergerhoff
Stadtrat

KA 9 vom 17.01.2022 Anzahl der städtischen Mitarbeiter*innen mit französischen Sprachkenntnissen

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1.Wie viele Mitarbeiter*innen der Stadt haben:

-Französische als Muttersprache

-Gute Französischkenntnisse

 

2.Wie ist die Aufteilung insbesondere in den Bürgerämtern, in den Jugendämtern, in den Sozialämtern und in der Ausländerbehörde?

 

3.Werden diese Mitarbeiter*innen besonders für die französischsprachige Bevölkerung eingesetzt? Wenn ja, wie?

 

Begründung:

Etwa 15.000 Mitbürger*innen leben in Frankfurt, die aus Ländern herkommen, die Französisch als Amtssprache ausweisen. Dabei kann nicht ausgegangen werden, dass diese Mitbürger*innen in ihren Verwaltungsgängen die deutsche Sprache genügend beherrschen.

Gleichzeitig ist die französische Sprache nach Englisch die verbreitete Fremdsprache in den Frankfurter Schulen. Somit ist ein Potential an französischsprachigen Mitarbeiter*innen da, um der Anliegen aus der Bevölkerung besser und effizienter zu bearbeiten.

Eine ausführliche Statistik ist für diese Zwecken wichtig.

 

Antragsteller:

Florian Chiron – Liste 37 / Bündnis 90-die Grünen

Jean-Marie Langlet – Liste 10 / SPD

Marc de la Fouchardière – Liste 14 / Français de Hesse

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

 

Stellungnahme des Dezernats – Finanzen, Beteiligungen und Personal vom 22.03.2022

Die Fragen 1 – 3 werden zusammen beantwortet:

Bei der Einstellung von Mitarbeitenden werden nur persönliche Daten erfasst, die für das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis erforderlich sind. Weitere Daten können und dürfen aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Verbotes der Datenvorratshaltung) nicht erhoben werden.

Erkenntnisse zu Sprachkenntnissen liegen dem Magistrat nicht vor.

gez.
Dr. Bastian Bergerhoff
Stadtrat

KA 10 vom 17.01.2022 Intensivklassen für Neuankömmlinge

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

 

1.Wie viele Intensivklassen gibt es für Neuankömmlinge in Frankfurt am Main bzw. für welche Stufen?

2.Wie viele Kinder und wie viele Stufen gibt es durchschnittlich pro Klasse?

3.Bekommen die Lehrerinnen und Lehrer Unterstützung für ihre Aufgaben?

4.Wie ist der Übergang zu den Regelklassen in der Pandemiezeit?

 

Begründung:

Mehrere Eltern üben Kritik über die Tatsache, dass Lehrerinnen und Lehrer oft wegen der Anzahl von Kindern aus den unterschiedlichen Stufen in den gleichen Klassen sowie die Mehrzahl von unterschiedlichen Sprachen überfordert sind. Damit wird das Lerntempo der Kinder verlangsamt.  

Außerdem beschweren sie sich, dass viele Kinder wegen des Lockdowns bzw. Ausfallens von Unterrichtsstunden keinen Übergang zu den Regelklassen machen konnten. Dies bedeutet, dass manche Kinder zwei Jahre in einer Intensivklasse bleiben müssen. Dies führt oft zu einem großen Altersunterschied unter den Schülern. In einigen Fällen kann der Altersunterschied sogar bei drei (!) Jahren liegen. Das kann zur Traumatisierung und Demotivation der Kinder sowie Rückschritte bei der Integration solcher Kinder führen.

 

Antragsteller/innen:

Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV

Mesut Altiok – Liste ANA

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Bildung, Immobilien und Neues Bauen vom 28.09.2022

 

1. Es gibt 88 Intensivklassen in den allgemeinbildenden Schulen. In der Primarstufe sind es 36,   in der Sekundarstufe I 52 Klassen, darunter 6 Alphabetisierungsklassen.

Daneben gibt es in den beruflichen Schulen 13 InteA-Klassen (Integration durch Anschluss und Abschluss). Die InteA-Klassen sind ein Angebot für Schüler/-innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf ab 16 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Angebot soll flexible Übergänge in andere schulische Bildungsgänge sowie Zugänge zur Ausbildungs- und Berufswelt ermöglichen. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache erwerben die Jugendlichen dort Grundkenntnisse in Mathematik, Naturwissenschaft, Politik und Wirtschaft. 

2. Pro Klasse werden durchschnittlich 12,3 Kinder beschult.

3. Die Lehrkräfte erhalten Unterstützung in Form von Beratung und Fortbildung (auch durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten). Im Unterricht werden sie durch Personal im Rahmen des UBUS-Programms (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte) unterstützt. In den beruflichen Schulen gibt es darüber hinaus eigene sozialpädagogische Fachkräfte, die die Beschulung der InteA-Klassen begleiten.

4. Durch einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 27.5.2021 wurde die maximale Verweildauer in den Intensivklassen aufgrund der Pandemie auf dreieinhalb Jahre verlängert. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist in Ausnahmefällen auch ein Wechsel von einer Intensivklasse der Primarstufe in eine Intensivklasse der Sekundarstufe I möglich. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist nun auch der Wechsel von einer Intensivklasse der Sekundarstufe I in eine InteA-Maßnahme möglich.

Im Schuljahr 2020/2021 gingen in der Primarstufe 117 Kinder von einer Intensivklasse in eine Regelklasse über, in der Sekundarstufe I waren es 233.

 

gez.

Sylvia Weber

Stadträtin

KA 11 vom 17.01.2022 Kriminalstatistik über häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen, Männer und LGBQT+ (divers) mit Migrationshintergrund

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1.Wie viele Frauen, Männer und LGBQT+ (divers) mit Migrationshintergrund waren Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im Jahr 2020?

2.Gibt es statistische Daten zu den Opfern wie Alter, Herkunftsland oder Familienstand?

3. Gibt es Fälle, in denen die Gewalttaten in Zusammenhang mit Diskriminierung und Rassismus stehen?

 

Begründung:

In der am 11.03.2021 vom Polizeipräsidium Frankfurt erstellten Kriminalstatistik ist eine Übersicht von Straftaten und Opfern Frankfurt zu finden. In diesen Statistiken sind weder Menschen mit Migrationshintergrund noch die dritte rechtliche Geschlechtsbezeichnung (divers) zu sehen.

Damit die Behörden, Institutionen und Vereine die Probleme besser bekämpfen sowie Präventionsmaßnahmen durchführen können, ist es erforderlich, dass die Kriminalstatistiken diese Angaben umfassen. Durch die Informationen z.B. Herkunftsländer z.B. ist es möglich, Hinweise und mehr Beratungsangebote in entsprechenden Sprachen anzubieten.

Gemäß Frauenreferat „Jede zweite Frau in Frankfurt ist statistisch gesehen eine Migrantin oder stammt von einer Einwandererfamilie ab. Die "Migrantin" stellt damit den Querschnitt der weiblichen Bevölkerung in unserer Stadt dar“ (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/frauenreferat/flucht-und-migrationInternal Link).

Definitionen:

Sexualisierte Gewalt

Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um Formen von Gewalt und Machtausübung mittels sexueller Handlungen. 

https://staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen/sexualisierte-gewalt-erkennen/sexualisierte-gewalt-formen-und-definitionenExternal Link

Häusliche Gewalt:

Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen Formen: Neben körperlicher Gewalt fällt auch sexuelle oder psychische Gewalt innerhalb einer bestehenden oder beendeten häuslichen Gemeinschaft bzw. Partnerschaft darunter; also zum Beispiel in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nicht - ehelichen Lebensgemeinschaft.

https://staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen/haeusliche-gewalt-erkennenExternal Link.

Kriminalstatistiken:

https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/9be/broker.jsp?uCon=ab140259-627e-4c41-624e-e7a0ef798e7b&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59&uMen=9be40cfb-c525-2001-7129-c3611142c388External Link

Antragsteller/innen:

Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV

Dijana Avdic – Serbische Liste

Jumas Medoff – Ich bin ein Frankfurter

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt vom 03.02.2022

Zu 1-3
Um zu einer Einschätzung der Größenordnung der Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie zu Gewaltdaten in Zusammenhang mit Diskriminierung und Rassismus kommen zu können, wäre eine Zusammenführung der Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit den Erfahrungswerten von Beratungsstellen notwendig. Auch dann kann jedoch nur von „gemeldeter“ oder „offizieller“ Gewalt gesprochen werden, da darüber hinaus eine Dunkelziffer an nicht-gemeldeten Gewalttaten verbleibt. Dies vorangesetzt können an dieser Stelle des Weiteren auch deshalb keine Statistiken ausgewiesen werden, weil die PKS keine Daten zum Migrationshintergrund in Kombination mit dem Geschlecht oder LSBTIQ-Zugehörigkeit erfasst. Die PKS erhebt lediglich die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und keine Motivlagen (z. B. Rassismus oder Diskriminierung).

Die statistische Datenlage zu häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen LSBTIQ-Personen allgemein, ohne Betrachtung eines möglichen Migrationshintergrundes, ist insgesamt sehr lückenhaft. Dem Grunde nach erfasst die Kriminalstatistik die sog. „Hasskriminalität“, also Straften, die sich gegen die sexuelle Orientierung des Opfers richten sowie Gewalttaten gegen Trans- und Interpersonen, durchaus. Hier ist jedoch eine extrem hohe Dunkelziffer anzunehmen von Fällen, die nicht aktenkundig werden (ca. 90 %).

Gründe dafür sind, dass viele Betroffene den Weg zu Polizei aus Angst vor Ablehnung scheuen, Zudem ist davon auszugehen, dass sehr viele Fälle nicht korrekt als „Hasskriminalität“ vermerkt, sondern als „Allgemeinkriminalität“ (z. B. Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung etc.) erfasst werden. So wird in der Summe nur ein Bruchteil der tatsächlich stattfindenden Hasskriminalität gegen LSBTIQ-Personen in den Statistiken sichtbar.

Insgesamt wurden in Deutschland für das Jahr 2020 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTIQ-Personen registriert, darunter 154 Gewalttaten. Für das Jahr 2019 wurden bundesweit 576 entsprechende Straftaten registriert, darunter 151 Gewalttaten.

In Hessen werden seit 2016 Fallzahlen mit den Erhebungsparametern „Sexuelle Orientierung“ und „Hasskriminalität“ sowie ab 2020 ergänzend mit „Geschlecht / Sexuelle Identität“ in der Kriminalstatistik registriert. Vor diesem Hintergrund kamen in den letzten Jahren zur Anzeige: 2016: 5 Fälle; 2017: 15 Fälle; 2018: 7 Fälle; 2019: 1 Fall; 2020: 23 Fälle.

Im Dezember 2021 hat sich die Konferenz der Innenminister der Bundesländer erstmalig mit der „vorurteilsmotivierten Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen“ befasst. In der Folge wurde aufgrund des Ausmaßes der Problematik eine Fachkommission einberufen.

Zu 2.:
Laut PKS ist die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main seit dem Jahr 2017 generell steigend. Im Jahr 2020 waren 2014 Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet, 2017 waren es 180. Der Anteil weiblicher Opfer lag dabei bei 79,6 Prozent. Der Familienstand wird in der PKS nicht erhoben. Daten zu Staatsangehörigkeit und Altersgruppen werden nicht veröffentlicht, können jedoch als Sonderauswertung angefragt werden.

gez.
Dr. Nargess Eskandari-Grünberg
Bürgermeisterin

 

KA 12 vom 17.01.2022 Elternvertreterinnen und Elternvertreter von ausländischen Kindern

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

-Wie viele Schulen bzw. welche Schulen haben Elternvertreterinnen und Elternvertreter von ausländischen Kindern bzw. nach dem § 109 Hessischen Schulgesetz in Frankfurt am Main?

 

-Wie werden die Eltern darüber informiert, dass der §109 in ihrer Schule Anwendung findet?

 

Begründung:

§ 109 - Schulgesetz

Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler

Beträgt der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule mindestens 10 vom Hundert, jedoch weniger als 50 vom Hundert, so wählen die Eltern der ausländischen Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) für jeweils angefangene 25 Schülerinnen und Schüler und in den Jahrgangsstufen der Oberstufe (Sekundarstufe II) für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler, in der Berufsschule für jeweils angefangene 50 Schülerinnen und Schüler aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren je eine Elternvertreterin oder einen Elternvertreter und je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese Elternvertreterinnen und Elternvertreter gehören dem Schulelternbeirat mit beratender Stimme an.

 

Antragsteller/innen:

Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV

Mesut Altiok – Liste ANA

Barbara Lange - Dialoginitiative

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Bildung, Immobilien und Neues Bauen vom 28.09.2022

 

Die Anfrage zur Elternvertretung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums bzw. des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main. Auf unsere Anfrage nimmt das Staatliche Schulamt dazu wie folgt Stellung:

Wie viele Schulen bzw. welche Schulen haben Elternvertreterinnen und Elternvertreter von ausländischen Kindern bzw. nach dem § 109 Hessischen Schulgesetz in Frankfurt am Main?

Hierüber liegen dem Staatlichen Schulamt keine Zahlen vor, da die Schulen nicht verpflichtet sind, die Einrichtung bzw. die Wahl der Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler zu melden.

Wie werden die Eltern darüber informiert, dass der §109 in ihrer Schule Anwendung findet?

Zur Wahl der Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler nach § 109 des Hessischen Schulgesetzes lädt gem. § 6 Abs. 2 der Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse die oder der amtiere
nde Vorsitzende oder die oder der amtierende stellvertretende Vorsitzende des Schulelternbeirats ein. Ihnen obliegt die Information der betroffenen Eltern sowie die Durchführung der Wahlen.

 

gez.

Sylvia Weber

Stadträtin

KA 13 vom 17.01.2022 Einäscherung eines verstorbenen muslimischen Bürgers

Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

In den arabischsprachigen Medien, und in den sozialen Medien, wird darüber berichtet, dass ein Frankfurter Mitbürger islamischen Glaubens am 21. Dezember verstorben ist und dass sein Leichnam am 29.12.2021 behördlich eingeäschert wurde.

 

Am Freitag, den 14.01.2022 fand das Islamische Totengebet statt. Der Verstorbene hatte eine marokkanische Staatsangehörigkeit. Seine Meldeanschrift soll bekannt gewesen sein. Die Eltern, auch wohnhaft in Frankfurt, oder weitere Angehörige wurden nicht informiert. Im Islam oder auch im Judentum ist die Einäscherung des Körpers grundsätzlich verboten. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gefragt:

 

1.Ist dem Magistrat der oben genannte Fall bekannt?

 

2.Wer hat die Einäscherung angeordnet?

 

3.Wurde das marokkanische Konsulat informiert?

 

4.Warum wurde der Leichnam eingeäschert und nicht eine Erdbestattung durchgeführt?

 

5.War die marokkanische Staatsangehörigkeit nicht ein Indiz für eine Erdbestattung?

 

6.Warum wurden die Angehörigen nicht gesucht?

 

7.Wurden die Frankfurter Moscheegemeinden angefragt? Warum nicht?

 

8.Was tut der Magistrat, um eine Wiederholung zu vermeiden und religiöse Zugehörigkeiten bei sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen zu berücksichtigen?

 

Antragsteller:

SPD Fraktion

Abdenassar Gannoukh

Mustapha Lamjahdi

Mohamed Seddadi

 

gez. Jumas Medoff

(Vorsitzender der KAV)

 

Stellungnahme des Dezernats - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt vom 03.03.2022

Zu 1.:
Ja, der Magistrat hat im Nachhinein Kenntnis von diesem Fall erlangt.

Zu 2., 3., 4., 5. u. 7.:
Da es sich vorliegend um eine Klinik in privater Trägerschaft handelt, können diese Fragen seitens des Magistrats nicht beantwortet werden.

Zu 6.:
Wie unter Ziff. 2 ausgeführt, liegen dem Magistrat aus dem gleichen Grund keine Informationen hierüber vor. Der Presse war jedoch zu entnehmen, dass der Verstorbene eine Benachrichtigung der Eltern explizit vernein hat.

Zu 8.:
Im vorliegenden Fall ist zunächst festzuhalten, dass es sich nicht um eine seitens der Stadt Frankfurt am Main ordnungsbehördlich angeordnete Bestattung handelte. Für die Einleitung von sog. Sorgemaßnahmen nach dem hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) war vorliegend gem. § 13 (3) FBG die Klinikleitung verantwortlich. Eine Rückfrage beim zuständigen Ordnungsamt hat ferner ergeben, dass der religiösen Zugehörigkeit und den daraus resultierenden Bestattungsritualen bei ordnungsbehördlich angeordneten Bestattungen Rechnung getragen wird, sofern die Religionszugehörigkeit bekannt bzw. ermittelbar ist. Von einer entsprechenden Sensibilisierung der zuständigen Beschäftigten ist als auszugehen.

gez.
Dr. Nargess Eskandari-Grünberg
Bürgermeisterin