Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.Gibt es weibliche Stadtbedienstete mit Migrationshintergrund in Führungspositionen deren Migrationshintergrund aus einem nicht EU- Land herrührt?
2.Gibt es sie mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit?
3.Falls Frage 1 oder 2 positiv beantwortet wurde: Um wie viele Frauen handelt es sich?
Begründung:
Da der Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen sehr gering ist, kann man davon ausgehen, dass dort noch weniger Frauen gibt.
Um eine möglichst hohe Diversität zu gewährleisten, ist auf jeden Fall eine Bestandsaufnahme Voraussetzung.
Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 21: Ich bin ein Frankfurter - IBF –
Adriana Maximino dos Santos, Liste 4: Lateinamerika für inklusive Vielfalt - LIV -
Ming Yang, Liste 41: Chinesische Liste –CL-
Farid Mahmudov, Liste 23: United Frankfurt – UFF -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.Wie viele Mitarbeiter*innen der Stadt haben:
-Französische als Muttersprache
-Gute Französischkenntnisse
2.Wie ist die Aufteilung insbesondere in den Bürgerämtern, in den Jugendämtern, in den Sozialämtern und in der Ausländerbehörde?
3.Werden diese Mitarbeiter*innen besonders für die französischsprachige Bevölkerung eingesetzt? Wenn ja, wie?
Begründung:
Etwa 15.000 Mitbürger*innen leben in Frankfurt, die aus Ländern herkommen, die Französisch als Amtssprache ausweisen. Dabei kann nicht ausgegangen werden, dass diese Mitbürger*innen in ihren Verwaltungsgängen die deutsche Sprache genügend beherrschen.
Gleichzeitig ist die französische Sprache nach Englisch die verbreitete Fremdsprache in den Frankfurter Schulen. Somit ist ein Potential an französischsprachigen Mitarbeiter*innen da, um der Anliegen aus der Bevölkerung besser und effizienter zu bearbeiten.
Eine ausführliche Statistik ist für diese Zwecken wichtig.
Antragsteller:
Florian Chiron – Liste 37 / Bündnis 90-die Grünen
Jean-Marie Langlet – Liste 10 / SPD
Marc de la Fouchardière – Liste 14 / Français de Hesse
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1.Wie viele Intensivklassen gibt es für Neuankömmlinge in Frankfurt am Main bzw. für welche Stufen?
2.Wie viele Kinder und wie viele Stufen gibt es durchschnittlich pro Klasse?
3.Bekommen die Lehrerinnen und Lehrer Unterstützung für ihre Aufgaben?
4.Wie ist der Übergang zu den Regelklassen in der Pandemiezeit?
Begründung:
Mehrere Eltern üben Kritik über die Tatsache, dass Lehrerinnen und Lehrer oft wegen der Anzahl von Kindern aus den unterschiedlichen Stufen in den gleichen Klassen sowie die Mehrzahl von unterschiedlichen Sprachen überfordert sind. Damit wird das Lerntempo der Kinder verlangsamt.
Außerdem beschweren sie sich, dass viele Kinder wegen des Lockdowns bzw. Ausfallens von Unterrichtsstunden keinen Übergang zu den Regelklassen machen konnten. Dies bedeutet, dass manche Kinder zwei Jahre in einer Intensivklasse bleiben müssen. Dies führt oft zu einem großen Altersunterschied unter den Schülern. In einigen Fällen kann der Altersunterschied sogar bei drei (!) Jahren liegen. Das kann zur Traumatisierung und Demotivation der Kinder sowie Rückschritte bei der Integration solcher Kinder führen.
Antragsteller/innen:
Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV
Mesut Altiok – Liste ANA
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1.Wie viele Frauen, Männer und LGBQT+ (divers) mit Migrationshintergrund waren Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im Jahr 2020?
2.Gibt es statistische Daten zu den Opfern wie Alter, Herkunftsland oder Familienstand?
3. Gibt es Fälle, in denen die Gewalttaten in Zusammenhang mit Diskriminierung und Rassismus stehen?
Begründung:
In der am 11.03.2021 vom Polizeipräsidium Frankfurt erstellten Kriminalstatistik ist eine Übersicht von Straftaten und Opfern Frankfurt zu finden. In diesen Statistiken sind weder Menschen mit Migrationshintergrund noch die dritte rechtliche Geschlechtsbezeichnung (divers) zu sehen.
Damit die Behörden, Institutionen und Vereine die Probleme besser bekämpfen sowie Präventionsmaßnahmen durchführen können, ist es erforderlich, dass die Kriminalstatistiken diese Angaben umfassen. Durch die Informationen z.B. Herkunftsländer z.B. ist es möglich, Hinweise und mehr Beratungsangebote in entsprechenden Sprachen anzubieten.
Gemäß Frauenreferat „Jede zweite Frau in Frankfurt ist statistisch gesehen eine Migrantin oder stammt von einer Einwandererfamilie ab. Die "Migrantin" stellt damit den Querschnitt der weiblichen Bevölkerung in unserer Stadt dar“ (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/frauenreferat/flucht-und-migrationInternal Link).
Definitionen:
Sexualisierte Gewalt
Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um Formen von Gewalt und Machtausübung mittels sexueller Handlungen.
Häusliche Gewalt:
Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen Formen: Neben körperlicher Gewalt fällt auch sexuelle oder psychische Gewalt innerhalb einer bestehenden oder beendeten häuslichen Gemeinschaft bzw. Partnerschaft darunter; also zum Beispiel in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nicht - ehelichen Lebensgemeinschaft.
https://staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen/haeusliche-gewalt-erkennenExternal Link.
Kriminalstatistiken:
Antragsteller/innen:
Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV
Dijana Avdic – Serbische Liste
Jumas Medoff – Ich bin ein Frankfurter
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
-Wie viele Schulen bzw. welche Schulen haben Elternvertreterinnen und Elternvertreter von ausländischen Kindern bzw. nach dem § 109 Hessischen Schulgesetz in Frankfurt am Main?
-Wie werden die Eltern darüber informiert, dass der §109 in ihrer Schule Anwendung findet?
Begründung:
§ 109 - Schulgesetz
Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler
Beträgt der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule mindestens 10 vom Hundert, jedoch weniger als 50 vom Hundert, so wählen die Eltern der ausländischen Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) für jeweils angefangene 25 Schülerinnen und Schüler und in den Jahrgangsstufen der Oberstufe (Sekundarstufe II) für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler, in der Berufsschule für jeweils angefangene 50 Schülerinnen und Schüler aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren je eine Elternvertreterin oder einen Elternvertreter und je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese Elternvertreterinnen und Elternvertreter gehören dem Schulelternbeirat mit beratender Stimme an.
Antragsteller/innen:
Adriana Maximino dos Santos - Lateinamerika für inklusive Vielfalt – LIV
Mesut Altiok – Liste ANA
Barbara Lange - Dialoginitiative
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 7. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 17.01.2022 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
In den arabischsprachigen Medien, und in den sozialen Medien, wird darüber berichtet, dass ein Frankfurter Mitbürger islamischen Glaubens am 21. Dezember verstorben ist und dass sein Leichnam am 29.12.2021 behördlich eingeäschert wurde.
Am Freitag, den 14.01.2022 fand das Islamische Totengebet statt. Der Verstorbene hatte eine marokkanische Staatsangehörigkeit. Seine Meldeanschrift soll bekannt gewesen sein. Die Eltern, auch wohnhaft in Frankfurt, oder weitere Angehörige wurden nicht informiert. Im Islam oder auch im Judentum ist die Einäscherung des Körpers grundsätzlich verboten. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gefragt:
1.Ist dem Magistrat der oben genannte Fall bekannt?
2.Wer hat die Einäscherung angeordnet?
3.Wurde das marokkanische Konsulat informiert?
4.Warum wurde der Leichnam eingeäschert und nicht eine Erdbestattung durchgeführt?
5.War die marokkanische Staatsangehörigkeit nicht ein Indiz für eine Erdbestattung?
6.Warum wurden die Angehörigen nicht gesucht?
7.Wurden die Frankfurter Moscheegemeinden angefragt? Warum nicht?
8.Was tut der Magistrat, um eine Wiederholung zu vermeiden und religiöse Zugehörigkeiten bei sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen zu berücksichtigen?
Antragsteller:
SPD Fraktion
Abdenassar Gannoukh
Mustapha Lamjahdi
Mohamed Seddadi
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)