Istanbul-Konvention
"Gemeinsam handeln - differenziert denken"
Was ist geschlechtsspezifische Gewalt? Was ist häusliche Gewalt?
Von geschlechtsspezifischer Gewalt sind weltweit überproportional Frauen*
und Mädchen* betroffen. Sie umfasst psychische, körperliche und sexualisierte
Gewalt und deren Androhung. Auch Zwangsheirat und Stalking sowie Gewalt, die
wirtschaftliche Schäden für die betroffene Person zur Folge hat, zählen dazu.
Die Istanbul-Konvention legt auch besonderes Augenmerk auf häusliche
Gewalt, also körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt in
der Familie, vor allem durch (Ex-) Partner*innen, und deren Auswirkungen auf
Kinder, unabhängig davon, ob alle Familienmitglieder denselben Wohnsitz teilen.
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt
Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* sowie häusliche Gewalt müssen verhütet, verfolgt und beseitigt werden. Das ist das Ziel der sogenannten Istanbul-Konvention. Vom Europarat 2011 beschlossen, ist dieser Menschenrechtsvertrag in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 in Kraft und damit verbindlich.
Eine Gemeinschaftsaufgabe
Schutz,
Verfolgung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt sind in Frankfurt schon
lange ein wichtiges Thema. Gelingen kann es nur, wenn alle zuständigen
Dezernate und Ämter, wenn Justiz und Polizeibehörden sowie zivilgesellschaftliche
Institutionen aktiv daran mitarbeiten und Verantwortung für die Umsetzung
übernehmen. Gleichzeitig braucht es ein vernetztes Vorgehen zwischen Bund, Land
und Kommune.
Koordinierungsstelle - Motor für gemeinsames Handeln
Die Stadt Frankfurt hat eine Koordinierungsstelle
zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet. Sie ist im Frauenreferat im
Bereich Gewaltschutz angesiedelt.
Die
Koordinierungsstelle versteht sich als Motor, diesen partizipativen Prozess
voranzutreiben. Sie steuert und organisiert den Prozess. Die Maßnahmen werden
in den Dezernaten umgesetzt.
Schnittstelle für differenziertes Denken
Um
allen Frankfurter Frauen* und Kindern – gerade in einer diversen Stadt wie
Frankfurt – bestmöglich, d.h. niedrigschwellig und möglichst ohne
Versorgungslücken, Schutz und Hilfe zugänglich machen zu können, braucht es
einen differenzierten Blick. Dazu müssen viele Faktoren berücksichtigt werden:
Alter, Behinderung, Aufenthaltsstatus, Wohnungslosigkeit, Ethnie,
Suchterkrankung, Fluchterfahrung, sexuelle und geschlechtliche Identität. Die
Koordinierungsstelle vertritt daher den sogenannten intersektionalen Ansatz,
der Mehrfachdiskriminierungen und unterschiedliche Bedarfe von Frauen* von
Anfang an mitbedenkt.
Dokumente zum Download finden Sie unterhalb der Ansprechpartner*innen
ANSPRECHPARTNER:INNEN:
Elena Barta
Telefon: 069 212 48302
Telefax: 069 212 30727
E-Mail: elena.barta@stadt-frankfurt.deInternal Link
Ansprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung
Gloria Schmid
Telefon: 069 212 48402
Telefax: 069 212 30727
E-Mail: gloria.schmid@stadt-frankfurt.deInternal Link
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