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Es sind Stromschulden entstanden oder es wurde der Strom abgestellt

Anlaufstellen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e. V. ist ein Zusammenschluss von Schuldnerberater:innen sowie Trägern von Schuldnerberatungsstellen in Hessen.

Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e. V.



Gut zu wissen

Handeln sie bei Zahlungsrückstand schnell und nehmen Sie Kontakt zum Stromversorger auf. Bereits ab einem Rückstand von 100 Euro kann der Strom abgestellt werden. Eine Sperre muss vier Wochen vorher angekündigt werden. Erst wenn die Schulden bezahlt sind, wird der Strom wieder angestellt. 

Beim Jobcenter oder im Sozialrathaus können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen.

Vielleicht können Sie den "Härtefallfond Energieschulden" der Hessischen Landesregierung in Anspruch nehmen. Der Antrag wird über die Verbraucherzentrale Hessen gestellt.