Gut zu wissen
Handeln sie bei Zahlungsrückstand schnell und nehmen Sie Kontakt zum Stromversorger auf. Bereits ab einem Rückstand von 100 Euro kann der Strom abgestellt werden. Eine Sperre muss vier Wochen vorher angekündigt werden. Erst wenn die Schulden bezahlt sind, wird der Strom wieder angestellt.
Beim Jobcenter oder im Sozialrathaus können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen.
Vielleicht können Sie den "Härtefallfond Energieschulden" der Hessischen Landesregierung in Anspruch nehmen. Der Antrag wird über die Verbraucherzentrale Hessen gestellt.