Unsere Angebote
Beratung, Konzeptionen, Netzwerkarbeit, Veranstaltungen und vieles mehr.
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.Ausnahme:
Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeschein.
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
- Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Bei Vorlage des Reisepasses oder ausländischen Personalausweises und
einer Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum über drei Monate zurück liegt,
oder bei Nichtvorlage der Meldebescheinigung ist ein gebührenpflichtiger Abruf der Meldedaten erforderlich.
Die Kosten hierfür betragen € 9,00.
- SEPA Mandat
Die Zulassung auf Firmen (Juristische Personen) macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht bei Einzelkaufleuten) und eines Gewerbescheins erforderlich. Bei Freiberuflern tritt an die Stelle des Gewerbescheins der Mietvertrag über die Geschäftsräume.
Beauftragte Personen müssen zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Die Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kfz-Steuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Sowohl für die Einzugsermächtigung als auch die Vollmacht verwenden Sie bitte die unter "Anträge / Formulare" aufgeführten Vordrucke.