Gut zu wissen
Mit der sogenannten Fahrberechtigungskarte (GdB 70), die Sie in Ihrem Sozialrathaus erhalten, werden Sie kostenfrei von Fahrdiensten befördert.
Wenn Sie eine Fahrberechtigungskarte besitzen, klären Sie vorher bei Ihrem Fahrdienst, ob die Karte anerkannt wird. Melden Sie Ihre Fahrt frühzeitig an.
Fahrten aus medizinischen Gründen werden als medizinische Leistung von der Krankenkasse bezahlt. Sie benötigen vor Inanspruchnahme ein ärztliches Attest.
Mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie viele finanziellen Hilfen zur Mobilität.
RMV und Fraport, aber auch andere Anbieter unterstützen bei Reisen. Infos dazu finden Sie im Internet.