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Es gibt Fragen zur Mobilität von Menschen mit Behinderung

Anlaufstellen

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und betreut Jugendliche, Eltern, Angehörige oder Betreuer:innen während eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens. 

Jugend- und Sozialamt Verfahrenslots:innen

Hilfestellung

Jugend- und Sozialamt

Verfahrenslots:innen

Eschersheimer Landstraße 241-249
60320 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail


Gut zu wissen

Mit der sogenannten Fahrberechtigungskarte (GdB 70), die Sie in Ihrem Sozialrathaus erhalten, werden Sie kostenfrei von Fahrdiensten befördert. 

Wenn Sie eine Fahrberechtigungskarte besitzen, klären Sie vorher bei Ihrem Fahrdienst, ob die Karte anerkannt wird. Melden Sie Ihre Fahrt frühzeitig an.

Fahrten aus medizinischen Gründen werden als medizinische Leistung von der Krankenkasse bezahlt. Sie benötigen vor Inanspruchnahme  ein ärztliches Attest.

Mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie viele finanziellen Hilfen zur Mobilität.

RMV und Fraport, aber auch andere Anbieter unterstützen bei Reisen. Infos dazu finden Sie im Internet.