Gut zu wissen
Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie vorübergehend Ihren Haushalt nicht selbstständig führen können und niemand in Ihrem Haushalt lebt, der sie pflegen kann.
Bei schwerer Krankheit/ nach einer Behandlung im Krankenhaus stellen Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie evt. einen Antrag in Ihrem Sozialrathaus auf "Hilfe zur Weiterführung des Haushalts" stellen.
In Notsituationen können Sie auch die ambulante Familienpflege für die Betreuung
und Versorgung von Kindern bis zum 14. Geburtstag in Ihrem Sozialrathaus beantragen.
Haushaltshilfe (mit Kinderbetreuung)
→ gibt es für schwer Erkrankte max. für 4 Wochen
→ oder für max. 26 Wochen, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das hilfebedürftig oder jünger als 12 Jahre alt ist.