Gut zu wissen
Die Mobbing-Kontaktstelle bietet einen Gesprächskreis für Betroffene, um sich auszutauschen.
Haben Sie einen Job gem. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht bekommen, können Sie rechtliche Beratung erhalten
Beweislast: Es genügt der Beweis von Indizien, die eine verbotene Benachteiligung vermuten lassen.