Bei kleinem Einkommen können Sie bei Ihrer Krankenkasse für Medikamenten, Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Krankenkassen unterstützen bei der Finanzierung einer Vorsorgekur (z.B. Mutter-/Vater-Kind-Kur.)
Besondere Aufwendungen, z.B. für Kur, Krankheit oder Haushaltshilfe, können steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.