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Es gibt Beratungsbedarf zum Thema Gewalt (sexuelle, häusliche, seelische Gewalt, Stalking u.a.)

Anlaufstellen

Die Polizei schützt Opfer von Gewalt, hilft und vermittelt Beratung. Sie nimmt eine Anzeige auf und bringt Betroffene ins Krankenhaus.

Polizeinotruf bei akuter Bedrohung


Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. 

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen


Auch Männer erleben Gewalt  – in ihrer Partnerschaft, auf der Straße, in Institutionen oder in ihrer Kindheit. Hier erhalten sie Beratung und Unterstützung

Männerhilfetelefon



Gut zu wissen

 Gewalt in einer Partnerschaft ist verboten, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und Wohnverhältnissen. Es ist egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Lassen Sie sich beraten und holen Sie sich Hilfe.
Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei. 
Bei häuslicher Gewalt können Sie durch eine Anzeige bei der Polizei ein Kontakt- und Annäherungsverbot erwirken, oder Sie können einen Platz im Frauenhaus erhalten. 

Kinder und Jugendliche bekommen Hilfen beim Jugend- und Sozialamt. 

Wenn Sie bei der Polizei eine Strafanzeige stellen, geht das persönlich oder online bei jeder Polizeidienststelle. Die Strafanzeige ist für Sie kostenlos. Bei Unsicherheiten oder sprachlichen Schwierigkeiten, können Sie jemanden mitbringen, der  Sie unterstützt.