Bekanntmachung Reprivatisierungsverfahren „Wittelsbacherallee“
Nach Konzept
Das Amt für Bau und Immobilien startet mit der Reprivatisierung von Liegenschaften am Beispiel der Wittelsbacherallee als Pilotprojekt. Die Vergabe erfolgt nach Konzept im Erbbaurecht.
Kurze Beschreibung des Auftrags
Die Liegenschaft in der Wittelsbacherallee befindet sich im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung und kam durch Ausübung des Vorkaufsrechtes ins Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.Über die Regelung in §89 BauGB ergibt sich eine Reprivatisierungspflicht für die Stadt Frankfurt. Die Liegenschaft wird daher nach Konzept im Erbbaurecht vergeben.
Durch die gezielte Erarbeitung von individuellen Konzepten und der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sollen die Ziele des Milieuschutzes erfüllt, derzeitiger Leerstand abgebaut und bezahlbarer Wohnraum erhalten werden. Durch die Reprivatisierung der Liegenschaften kann zudem ein neuer Möglichkeitsraum geschaffen werden.
Im Rahmen der Reprivatisierung gilt es, die Ziele der Erhaltungssatzung und des Milieuschutzes (https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/E51_Bgr-E51.pdf/Bgr-E51.pdf)External Link zu berücksichtigen, um der Knappheit bezahlbaren Wohnraums in der Stadt Frankfurt am Main entgegenzuwirken und unter anderem eine Verschärfung der Verdrängung und eine weitere soziale Entmischung zu verhindern.