Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
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Wenn Sie innerhalb von Frankfurt am Main umziehen, müssen Sie sich nach Ihrem Einzug für Ihre neue Wohnung anmelden.
Nach einem Umzug innerhalb Frankfurts müssen Sie sich bei einem Bürgeramt nach Ihrem Einzug i.d.R. persönlich anmelden. Sie können sich auch von einer Person vertreten lassen. Diese benötigt hierzu entweder
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass unter Umständen ein persönlicher Besuch erforderlich sein kann.
• Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen
Deutsche Staatsangehörige |
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EU-Bürger/-innen (inkl. Schweiz und Liechtenstein) |
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Nicht-EU-Bürger/-innen |
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• Wohnungsgeberbestätigung (pdf , 23KB)Download Link im Original (der Mietvertrag ist nicht ausreichend) (weitere InformationenInternal Link)
• Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (pdf , 638KB)Download Link oder schriftliche Vollmacht der bevollmächtigenden Person/en.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:
Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.
Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.