Veterinärbehörde setzt bei der Afrikanischen Schweinepest auf Drohnenaufklärung
20.06.2024, 15:50 Uhr
Umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest bereits erlassen / 200 Hektar großes Gebiet gezielt mit Drohne abgesucht
Die Stadtteile
Sindlingen und Zeilsheim sowie Teile von Höchst, Unterliederbach, Schwanheim
und Teile des Stadtwaldes fallen in die sogenannte Restriktionszone (FLI Maps-2024Internal Link), die aufgrund eines toten und positiv auf
Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten Wildschweins im Landkreis
Groß-Gerau festgelegt wurde.
Die Veterinärbehörde hat sofort die Gefahr einer Seuchenausbreitung
erkannt und in kürzester Zeit nächtliche Drohnenflüge zur Taxierung des
Schwarzwildbestandes sowie der Suche nach Tottieren über dem Stadtwald nördlich
des Flughafens veranlasst. In den beiden vergangenen Nächten wurde in diesem
Rahmen ein circa 200 Hektar großes Areal überprüft. Die Flüge werden in den
kommenden Tagen fortgesetzt, um auch die restlichen Bereiche des Stadtwaldes,
die in der Restriktionszone liegen, zu untersuchen.
Drohne mit
hochauflösender Kamera im Einsatz
Um das Gebiet zielgerichtet mit der Drohne und einer hochauflösenden Kamera
absuchen zu können, wurde es in verschiedene Flugraster aufgeteilt. Die
Drohne wird von drei Personen aus einer Schaltzentrale in einem Transporter mit
15-Meter-Antenne gesteuert. Sehen die Expertinnen und Experten im Laufe dieser
automatisierten Rasterbefliegung auf den Bildschirmen in der Schaltzentrale
kleine weiße Punkte, so können sie manuell eingreifen, näher heranzoomen und
anhand der Thermalsignatur erkennen, um welche Tierart es sich handelt. Mit der
Drohne kann der exakte Standort des toten Tieres bestimmt werden. Anhand der
Google-Koordinaten kann das Team die Stelle gezielt anfahren und das Tier
bergen. Es erfolgt eine Probenentnahme, die zur Überprüfung an das Landeslabor
Hessen geschickt wird. Auch die Einrichtung eines Kadaversammelplatzes hat die
Veterinärbehörde bereits veranlasst, damit mögliche entdeckte tote Tiere unter
Seuchenschutz-Bedingungen abtransportiert werden können.
In der Nacht vom 18. Juni wurden 76 Wildscheine taxiert und ein toter Frischling
gefunden, der jedoch APS-negativ war. In der Nacht vom 19. Juni wurden 68
Wildschweine auf dem Areal gesichtet.
Bürgerinnen und Bürger
sind aufgerufen, tote Wildschweine per App zu melden
Die Veterinärbehörde informiert darüber, dass Personen, die ein totes
Wildschwein entdecken, dieses umgehend beim Tierfund-Kataster online unter tierfund-kataster.deExternal Link oder
über die TFK-App des Deutschen Jagdverbands melden können. Die App kann
kostenfrei im App-Store für Android oder Apple auf das Mobilfunkgerät
heruntergeladen werden. Tierfunde lassen sich so einfach und exakt über die
Standort-Funktion erfassen und melden. Das Kataster verkürzt die Meldewege
zwischen den beteiligten Instituten und erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit.
Das Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesinstitut für
Tiergesundheit – erhält direkt aus dem Tierfund-Kataster eine
Meldung, wenn Nutzerinnen und Nutzer tote Wildschweine eintragen und leiten die
Fundorte an das zuständige Veterinäramt weiter. So können Behörden
schnellstmöglich eine Untersuchung des Kadavers durchführen und Maßnahmen
einleiten.
Weitere Informationen
finden sich online unter:
Aktuell Afrikanische Schweinepest Internal Link
Internal LinkErstmals ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen | landwirtschaft.hessen.deExternal Link
Afrikanische Schweinepest | Friedrich-Loeffler-Institut(fli.de)External Link
External LinkBMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antworten zurAfrikanischen Schweinepest (ASP)External Link